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title: "Anlage 7 MTAPrV — (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b)Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/mtaprv/anlage-7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/mtaprv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:48+00:00"
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# Anlage 7 MTAPrV — (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b)Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4508)





Name, Vorname





GeburtsdatumGeburtsort









hat in der Zeit vom___________________bis___________________



mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Ausbildung für

[…]



Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik oder Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik

[…]



Medizinische Technologinnen für Radiologie oder Medizinische Technologen für Radiologie

[…]



Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik

[…]



Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin oder Medizinische Technologen für Veterinärmedizingemäß § 13 Absatz 3 des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie in Verbindung mit § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinischen Technologen teilgenommen.

Die Ausbildung ist – nicht – über die nach dem Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie zulässigen Fehlzeiten hinaus – um ……… Stunden* – unterbrochen worden.







Ort, Datum

________________________________________________________(Stempel)



________________________________________________________

(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur

der Schulleitung)

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— Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/mtaprv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
