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title: "§ 1 MPAHSBundV — Geltungsbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/mpafhbundv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/mpafhbundv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:48+00:00"
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# § 1 MPAHSBundV — Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) und eine anschließende oder das Studium begleitende berufspraktische Einführung in die Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes.

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— Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/mpafhbundv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
