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title: "§ 19 MinStG — Gesamtsteueraufwand"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/minstg/19"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/minstg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:48+00:00"
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# § 19 MinStG — Gesamtsteueraufwand

Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus

1.



erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,

2.



Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie

3.



unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.

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— Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/minstg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
