Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns
- Ausfertigungsdatum:
- 05.11.2025
- Fundstelle:
- BGBl. I 2025, Nr. 268 (Nr. 312)
- Stand:
- 20260506175337
Höhe des Mindestlohns
Der Mindestlohn beträgt
1.ab 1. Januar 202613,90 Euro brutto je Zeitstunde,
2.ab 1. Januar 202714,60 Euro brutto je Zeitstunde.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.