---
title: "§ 20 MiLoG — Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/milog/20"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/milog/index.html"
updated: "2026-07-01T04:16:55+00:00"
---

# § 20 MiLoG — Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns

Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 spätestens zu dem in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Zeitpunkt zu zahlen.

---

— Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
