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title: "§ 3 MilchtAusbStEignV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/milchtausbsteignv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/milchtausbsteignv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:48+00:00"
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# § 3 MilchtAusbStEignV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Molkereifachmann/zur Molkereifachfrau vom 31. Januar 1995 (BGBl. I S. 143) außer Kraft.

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— Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchtechnologen und zur Milchtechnologin

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/milchtausbsteignv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
