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title: "§ 4 MgFSG — Anwendung des Rechts des Sitzstaats"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/mgfsg/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/mgfsg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:48+00:00"
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# § 4 MgFSG — Anwendung des Rechts des Sitzstaats

Vorbehaltlich des § 5 finden auf die aus einem grenzüberschreitenden Vorhaben hervorgehende Gesellschaft die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen des Mitgliedstaats Anwendung, in dem diese Gesellschaft ihren Sitz hat.

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— Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/mgfsg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
