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title: "§ 40 MsbG — Anbindungsverpflichtung von Messeinrichtungen für Gas"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/messbg/40"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:47+00:00"
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# § 40 MsbG — Anbindungsverpflichtung von Messeinrichtungen für Gas

Neue Messeinrichtungen für Gas im Sinne von § 20 sind bei registrierender Leistungsmessung spätestens ab dem 1. Juli 2028 an vorhandene Smart-Meter-Gateways anzubinden, im Übrigen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anbindung technisch möglich ist und dem jeweiligen Anschlussnutzer durch die Anbindung keine Mehrkosten entstehen.

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— Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
