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title: "Anlage 2 MedInfoFAngAusbV — (zu § 4)  Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste  - Zeitliche Gliederung -"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/medinfofangausbv/anlage-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/medinfofangausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:47+00:00"
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# Anlage 2 MedInfoFAngAusbV — (zu § 4)

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum/zur
Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste

- Zeitliche Gliederung -

(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1267 - 1275, 2426,

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)





















Fachrichtung Archiv



Erstes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

1.1



Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,

1.2



Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,

1.3



Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4



Umweltschutz,

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2



Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

3



Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2



Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,fortzuführen.

























Zweites Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition







II.1)



1.1





Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel a,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen







I.2)



4





Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g bis k,

I.



6





Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,zu vermitteln.

----------

1) Abschnitt II

2) Abschnitt I

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.



1.1











Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel d,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,

II.











1.2



Erschließung, Lernziele c und e,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



1.3











Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I.











1.4



Umweltschutz,

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d,fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.



2











Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,

II.











1.3



Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziele a, c und d,

II.











1.4



Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziel d,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und l,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele e und f,fortzuführen.

























Drittes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.



1.1











Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele b und c,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,

II.











1.3



Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziel b,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

II.



1.1











Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele a und d,fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.



2











Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,in Verbindung mit der Berufsbildposition

II.



1.2











Erschließung, Lernziele a, b und d,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



1.3











Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I.











1.4



Umweltschutz,

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,

II.











1.2



Erschließung, Lernziel e,fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

I.



1.2











Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,

II.











1.4



Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziele a, b, c und e,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,

I.



6











Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,fortzuführen.



















Fachrichtung Bibliothek





Erstes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

1.1



Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,

1.2



Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,

1.3



Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4



Umweltschutz,

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2



Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

3



Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2



Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,fortzuführen.

























Zweites Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition







I.1)



2





Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen







I.



3





Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,

I.



4





Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,

I.



5





Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,

II.2)











2.1



Erwerbung,

II.











2.2



Erschließung, Lernziel a,zu vermitteln.

----------

1) Abschnitt I

2) Abschnitt II

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel k,

I.



6











Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,

II.











2.4



Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele a bis d,zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g und h,im Zusammenhang mit der Berufsbildposition

II.



2.3











Bearbeitung von Medien, Bestandspflegezu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



1.3











Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I.











1.4



Umweltschutz,

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c bis e,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,fortzuführen.

























Drittes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.



2.2











Erschließung, Lernziele b bis d,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



2











Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



1.3











Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I.











1.4



Umweltschutz,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,

II.











2.1



Erwerbung, Lernziel c,

II.











2.2



Erschließung, Lernziel a,

II.











2.3



Bearbeitung von Medien, Bestandspflege, Lernziel d,fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.



2.4











Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele e, h und i,in Verbindung mit der Berufsbildposition

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,

II.











2.1



Erwerbung, Lernziel c,

II.











2.2



Erschließung, Lernziel a,fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.



2.4











Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele f und g,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



1.2











Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,

I.



6











Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,zu vermitteln.



















Fachrichtung Information und Dokumentation





Erstes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

1.1



Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,

1.2



Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,

1.3



Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4



Umweltschutz,

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2



Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

3



Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2



Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,fortzuführen.

























Zweites Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition







II.1)



3.1





Beschaffung, Lernziele a und b,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen







I.2)



3





Kommunikation und Kooperation, Lernziele b, e und f,

I.



4





Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f, g und h,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition







I.



5





Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,fortzuführen.

----------

1) Abschnitt I

2) Abschnitt II

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

II.



3.2











Erschließung, Lernziele a und b,

II.











3.3



Verwaltung und Pflege von Datenspeichern, Lernziele a bis c,in Verbindung mit der Berufsbildposition

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen







I.



3





Kommunikation und Kooperation, Lernziele d, e und f,

I.



5





Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d bis f,fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.



2











Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,

I.



6











Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,

II.











3.4



Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele b bis e,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



1.3











Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I.











1.4



Umweltschutz,

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,fortzuführen.

























Drittes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.



2











Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziel c,

II.











3.2



Erschließung, Lernziel c,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



1.3











Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I.











1.4



Umweltschutz,

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



1.2











Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,

II.











3.1



Beschaffung, Lernziel c,

II.











3.4



Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und f,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.



3.5











Marketing,in Verbindung mit der Berufsbildposition

I.



6











Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis g,fortzuführen.



















Fachrichtung Bildagentur





Erstes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

1.1



Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,

1.2



Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,

1.3



Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4



Umweltschutz,

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2



Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

3



Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2



Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,fortzuführen.

























Zweites Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition







I.1)



2





Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen







I.



3





Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,

I.



4





Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,

I.



5





Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,

II.2)











4.1



Beschaffung, Lernziele a und c,

II.











4.2



Erschließung, Lernziel a,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen







I.



1.3





Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I.











1.4



Umweltschutz,

I.



5





Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,fortzuführen.

----------

1) Abschnitt I

2) Abschnitt II

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,

I.



6











Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,

II.











4.4



Bildvermittlung, Lernziele a, d und e,zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.



4.3











Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziele a und c,in Verbindung mit der Berufsbildposition

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h und k,zu vermitteln.

























Drittes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.



2











Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

II.



4.1











Beschaffung, Lernziele b, d und e,

II.











4.2



Erschließung, Lernziele b und c,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



1.3











Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und d,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



1.2











Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,

I.



6











Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,

II.











4.3



Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel b,

II.











4.4



Bildvermittlung, Lernziel b,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,

II.











4.3



Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel c,fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.



4.5











Marketingin Verbindung mit der Berufsbildposition

II.



4.4











Bildvermittlung, Lernziele c, f und g,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



1.4











Umweltschutz,

II.











4.1



Beschaffung, Lernziele a, d und e,

II.











4.4



Bildvermittlung, Lernziele d und e,fortzuführen.

Fachrichtung Medizinische Dokumentation























Erstes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

1.1



Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,

1.2



Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,

1.3



Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4



Umweltschutz,

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2



Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

3



Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

2



Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,in Verbindung mit den Berufsbildpositionen

4



Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

5



Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,fortzuführen.

























Zweites Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

I.1)



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, II.2)

5.1



Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziele a und bin Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernzeile b, c, e und f,

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis ffortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

II.



5.2











Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele a und b,

II.











5.3



Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziel ain Verbindung mit der Berufsbildposition

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel azu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



3











Kommunikation udn Kooperation, Lernziele d bis f,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis ffortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

I.



2











Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,

II.











5.4



Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und bin Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,

I.



6











Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel azu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



1.3











Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I.











1.4



Umweltschutz,

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f,fortzuführen.

























Drittes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

I.



2











Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel cin Verbindung mit der Berufsbildposition

II.



5.2











Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele c und dzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



1.3











Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I.











1.4



Umweltschutz,

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,

I.



4











Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele, b bis f,

II.











5.4



Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und bfortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.



5.1











Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziel cin Verbindung mit der Berufsbildpositionen

I.



1.2











Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,

II.











5.3



Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziele b und czu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,

I.



5











Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f,

II.











5.2



Erschließung und Verschlüsselung, Lernziel afortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition

II.



5.4











Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziel cin Verbindung mit den Berufsbildpositionen

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g,

I.



6











Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

I.



3











Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis ffortzuführen.

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste *)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/medinfofangausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
