Münz50PfBek 1950

Bekanntmachung über die Ausgabe von Bundesmünzen im Nennwert von 50 Deutschen Pfennig

Ausfertigungsdatum:
14.09.1950
Fundstelle:
BGBl 1950, 694
Stand:
20260506174827
(XXXX)

Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) werden demnächst Scheidemünzen zu 50 Pfennig mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und der Jahreszahl 1950 in den Verkehr gebracht. Im übrigen unterscheiden sich die Münzen in keiner Weise von den bisher ausgeprägten Münzen zu 50 Pfennig, die die Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und die Jahreszahl 1949 tragen und uneingeschränkt weiter im Verkehr bleiben.

Der Bundeskanzler

Der Bundesminister der Finanzen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.