---
title: "§ 5 LwG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/lwg/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lwg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:47+00:00"
---

# § 5 LwG

Mit ihrem Bericht äußert sich die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie zur Durchführung des § 1 - insbesondere im Hinblick auf ein etwaiges Mißverhältnis zwischen Ertrag und Aufwand unter Einschluß der Aufwandsposten gemäß § 4 - getroffen hat oder zu treffen beabsichtigt; hierbei ist auf eine Betriebsführung abzustellen, die auf eine nachhaltige Ertragssteigerung gerichtet ist.

---

— Landwirtschaftsgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lwg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
