Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 23.07.1992
- Fundstelle:
- BGBl I 1992, 1370
- Stand:
- 20260506174927
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
1.
2.
Die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes von der Bundesanstalt für Flugsicherung und dem Luftfahrt-Bundesamt auf der Grundlage des § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes ohne Zustimmung des Bundesrates erlassenen Rechtsverordnungen werden rückwirkend auf den Tag ihres jeweiligen Inkrafttretens in Kraft gesetzt. Diese Rechtsverordnungen können auf Grund der einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Gesetz zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
-
-
(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die nachstehenden Vorschriften treten am 1. Januar 1993 in Kraft:
1.
2.
Artikel 2, 4 bis 8.
(3) und (4)
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.