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title: "§ 1 LuftRegV — Aufbau des Registers"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/luftregv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/luftregv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:47+00:00"
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# § 1 LuftRegV — Aufbau des Registers

Das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen enthält Registerblätter für Luftfahrzeuge und Registerblätter für Ersatzteillager. Es wird vorbehaltlich des Abschnitts 4 in Einzelheften mit herausnehmbaren Einlegeblättern auf Papier geführt. Die Registerblätter erhalten fortlaufende Nummern.

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— Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/luftregv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
