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title: "Anlage 8B 2. DVLuftPersV — Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für  Luftschiffführer  (zu § 11)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/luftpersvdv_2/anlage-8b"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersvdv_2/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:47+00:00"
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# Anlage 8B 2. DVLuftPersV — Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für 
Luftschiffführer

(zu § 11)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 142 - 143

Flugausbildung auf Luftschiffen

Flugvorbereitung, Flugplanung, Transport-/Verlegungsplanung für Bodenmannschaft

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Außen- und Innenkontrolle nach Klarliste

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Anlassen der Triebwerke

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Überprüfung der Triebwerke und Systeme Ablegen vom Mast und Manöver am Boden

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Start

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Normales Startverfahren

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Notstartverfahren

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Start mit simuliertem Triebwerksausfall Steigflug

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Einhaltung der sicheren Steigflugbahn und Flugparameter

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Übergang zum Horizontalflug

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Steigflug bis auf „Prallhöhe“ und Flug in „Prallhöhe“ Flugübungen

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Horizontalmanöver und stationärer Horizontalflug

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Kurvenflug

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Kurvenflug mit konstantem Radius um eine feste Landmarke

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Orientierung, einschließlich Kleinorientierung, Koppelnavigation

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Windbestimmung

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Beobachtung und Beurteilung der Wetterbedingungen und deren Entwicklung

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Einhaltung vorgegebener Flugbahnparameter nach Instrumenten

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Fliegen auf vorgegebenen Kursen über Grund nach Sicht

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Standortbestimmung mit Hilfe von Funknavigationsinstrumenten

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Führung des Flugdurchführungsplanes Bestimmung der statischen Schwere im Flug und Trimmung

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Bestimmung der Überhitzung („Superheat“)

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Beurteilung der Massen von Ballast, Kraftstoff, Feuchtigkeit auf der Hülle

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Rechnerische Ermittlung der statischen Schwere (Faustformeln)

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„Erfliegen“ der statischen Schwere Sinkflug

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Normaler Sinkflug

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Notsinkflug Anflug

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Einordnung in den Flugplatzverkehr

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Anflug mit simuliertem Triebwerkausfall Landungen

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mit unterschiedlicher statischer Schwere (einschließlich Schwere < 0)

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mit simuliertem Triebwerkausfall Bodenmanöver/ Anlegen an den Mast/ Sicherung des Luftschiffes

Sprechfunkverkehr

Gebrauch der Klarlisten

Kommunikation und Zusammenwirken mit der Bodenmannschaft

Notverfahren

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Triebwerksbrand/-ausfall

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Rauch/Feuer im Führerraum/Passagierkabine/Frachtraum

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Systemausfälle (Hüllendrucksystem, Hydrauliksystem, Elektrik, Instrumente, etc)

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„Free ballooning“ (Ausfall der gesamten Antriebsanlage)

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Notablassen des Traggases nach Notlandung und Evakuierung der Passagiere/Besatzung (Bergerolle) Anmerkung: Alle Elemente der Flugausbildung sind auch Bestandteil der Nachtflugausbildung.

Anmerkung: Abweichungen von den oben genannten Ausbildungsinhalten aufgrund bauartbedingter Besonderheiten der in der Ausbildung verwendeten Luftschiffmuster werden mit dem Ausbildungshandbuch genehmigt.

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— Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersvdv_2/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
