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title: "Inhaltsübersicht LTAusbV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/ltausbv/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/ltausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:47+00:00"
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# Inhaltsübersicht LTAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und

Gliederung der Berufsausbildung





§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Begriffsbestimmungen

§  4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§  5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§  6Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschlussprüfung





§  7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§  8Inhalt des Teiles 1

§  9Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 10Inhalt des Teiles 2

§ 11Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 12Prüfungsbereich „Prüfen von Triebfahrzeugen“

§ 13Prüfungsbereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen“

§ 14Prüfungsbereich „Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“

§ 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Weitere Berufsausbildung





§ 18Anrechnung von Ausbildungszeiten





AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport *

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/ltausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
