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title: "Eingangsformel LehrErzVDBest 1"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/lehrerzvdbest_1/eingangsformel"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lehrerzvdbest_1/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# Eingangsformel LehrErzVDBest 1

Auf Grund des § 21 der Verordnung vom 22. September 1962 über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher - Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung - (GBl. II S. 675) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung zur Durchführung des § 2 Absätze 2 und 3 folgendes bestimmt:

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— Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher - Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung -

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lehrerzvdbest_1/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
