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title: "§ 5 LArbWoV — Geltungsbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/larbwov/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/larbwov/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# § 5 LArbWoV — Geltungsbereich

Die vorstehende Fassung der Verordnung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1973 beginnen; die Vorschrift des § 1a ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 1975 anzuwenden.

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— Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/larbwov/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
