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title: "§ 16 LAP-mftDBwV — Verwaltungslehrgang"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/lap-mftdbwv/16"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lap-mftdbwv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# § 16 LAP-mftDBwV — Verwaltungslehrgang

Im Verwaltungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften, die bei der Erfüllung ihrer künftigen Aufgaben einschlägig sind, vertraut gemacht. Einzelheiten regelt der Lehrplan.

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— Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lap-mftdbwv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
