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title: "§ 53 LAP-htVerwDV — Gliederung der Ausbildung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/lap-htverwdv/53"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lap-htverwdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# § 53 LAP-htVerwDV — Gliederung der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:



Ausbildungsplan

Fachrichtung: Luftfahrttechnik

AusbildungsabschnittAusbildungsdauer (Wochen)AusbildungsstellenAusbildungsinhalte



I

10

Luftfahrt-Bundesamt

-



Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes und praktische Einweisung in die Tätigkeit der Fachbereiche unter Vermittlung der jeweils aktuellen nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen

-



Luftfahrtgeräte, deutsche und ausländische Bauvorschriften, Muster- und Stückprüfung, Musterzulassung, Prüfung und Zulassung von Einzelstücken, Verkehrszulassung, Luftfahrttechnische Anweisung, Luftfahrtpersonal, Luftfahrtunternehmen, Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, technische und flugbetriebliche Überwachung, Erstellung von Gutachten, Beförderung gefährlicher Güter, Betriebsvorschriften, Luftfahrtmedizin, Fliegerärztinnen und Fliegerärzte

-



Zusammenarbeit mit ausländischen Luftfahrtbehörden, Empfehlungen und Richtlinien der ICAO, Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, Aufgaben der EASA, Zusammenarbeit im Rahmen der JAA

-



Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung



6

Luftfahrt-Bundesamt

-



Außenstellen

-



Prüfung und Bescheinigung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrtgerät

-



Vorbereitung der Anerkennung bzw. Genehmigung von Luftfahrtbetrieben, Überwachung der anerkannten bzw. genehmigten Luftfahrtbetriebe

-



Prüfungsorganisationen und selbständige Prüferinnen und Prüfer

-



Flugbetriebsprüfung und -überwachung, praktische Einweisung

6FlugschuleErwerb des Privatpilotenscheins bzw. eine entsprechende weiterführende Ausbildung im gleichen Umfang

II12Andere Stellen der Luftfahrt und der Luftfahrtverwaltung

-



Deutsche Flugsicherung GmbH

-



Flughafenverwaltung

-



Länderbehörde

-



Entwicklungs-, Herstellungs- und Instandhaltungsbetriebe

-



Luftfahrtunternehmen

-



EASAPraktische Einweisung in die Aufgaben und Tätigkeiten der Deutschen Flugsicherung GmbH (inkl. Flugsicherungsbetriebsdienst), anerkannter Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe und genehmigter Luftfahrtunternehmen (Werft und Betrieb), Flughafenverwaltung, andere Luftfahrtbehörden

III2Bundesministerium für Verkehr und digitale InfrastrukturEinführung in die Aufgaben des Ministeriums



3

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

-



Unfalluntersuchung, Unfallberichte, Auswertung der Unfallberichte

-



Unfallverhütung

-



Untersuchungsverfahren im In- und Ausland

-



ICAO-Annex 13

-



Such- und Rettungsdienst



4

Luftfahrt-Bundesamt

-



Allgemeine Verwaltung, Recht, Luftrecht, Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit, Organisation und Geschäftsbetrieb

-



Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

-



Personal- und Sozialwesen, Beamten- und Tarifrecht

28Luftfahrt-BundesamtVertiefung der theoretischen Kenntnisse durch projektorientierte Mitarbeit an aktuellen Aufgaben im Luftfahrt-Bundesamt, ggf. unter Berücksichtigung der späteren Verwendung

 6 Häusliche Prüfungsarbeit

 15 Lehrgänge: u. a. Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Projektmanagement, Mitarbeiterführung, Planung und Entscheidung, Gesprächs- und Verhandlungsführung, Qualitätsmanagement, Sprachkurs

 ca. 12 Erholungsurlaub

 10424 Monate 

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— Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lap-htverwdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
