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title: "§ 45 LAP-htVerwDV — Gliederung der Ausbildung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/lap-htverwdv/45"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lap-htverwdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# § 45 LAP-htVerwDV — Gliederung der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden.



Ausbildungsplan

Fachrichtung: Bahnwesen

AusbildungsabschnittAusbildungsdauer (Wochen)AusbildungsstellenAusbildungsinhalte

 BM/ES

I444Eisenbahn-BundesamtAbteilung 1:

Personalangelegenheiten, Rechtsaufsicht, Verwaltungsverfahrensrecht, Betriebsgenehmigungen, Ordnungswidrigkeiten

948 Abteilung 2:

Technische Aufsicht und Bauaufsicht sowie Zulassung

-



im Ingenieurbau, Oberbau, Hochbau

-



von Sicherungs-, Telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen Planfeststellung

2142 Abteilung 3:



-



Technische Aufsicht und Zulassungen von Fahrzeugen und maschinen-, bzw. elektrotechnischen Anlagen

-



Technischer Arbeitsschutz, überwachungsbedürftige Anlagen

-



Aufsicht über den Bahnbetrieb, Ausnahmen und Genehmigungen

444 Abteilung 4:

Finanzierung von Infrastruktur

433 Sachbereich 1:

Planfeststellung

832 Sachbereich 2:



-



Technische Aufsicht und Bauaufsicht einschließlich Technischer Arbeitsschutz

-



Landeseisenbahnaufsicht

228 Sachbereich 3:

Technische Aufsicht und Bauaufsicht

454 Sachbereich 4:

Aufsicht über den Eisenbahnbetrieb

222 Sachbereich 5:

Finanzierung (Verwendungsprüfung)

-14 Sachgebiete 224 und 226:

Zulassung von Sicherungsanlagen

II444Bahnunternehmen oder Unternehmen der BahnindustrieFahrdienstleiterausbildung

444 Triebfahrzeugführerausbildung

10 1)210 2) Technik, Bau und Instandhaltung von Anlagen

191 Technik und Instandhaltung von Fahrzeugen

222 Zusammenwirken der Bereiche: Betrieb, Fahrzeuge, Anlagen und Controlling

III111Bundesministerium für Verkehr und digitale InfrastrukturAufbau und Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

111Regierungspräsident/ BezirksregierungPlanfeststellung, insbesondere Anhörungsverfahren

1--Deutsches Institut für BahntechnikZulassungen nach dem Bauproduktengesetz und Vorbereitungen europäischer Zulassungen

31 3)-Stadtbauverwaltung einschließlich UmweltamtAufgaben und Arbeitsweise

3--Straßenbau- und StraßenverkehrsverwaltungAufgaben und Arbeitsweise

--2Regulierungsbehörde für Telekommunikation und PostAufgaben und Arbeitsweise

-11EnergieversorgungsunternehmenAufgaben und Arbeitsweise

-1-Kraftfahrt-BundesamtAufgaben und Arbeitsweise

-12Luftfahrt-BundesamtAufgaben und Arbeitsweise

 666 Häusliche Prüfungsarbeit

 171717 Lehrgänge

 ca. 12ca. 12ca.12 Erholungsurlaub

 10410410424 Monate 

1)



Davon 8 Wochen Baustellenbereich.

2)



Davon 4 Wochen Baustellenbereich.

3)



Nur Umweltamt.

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— Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lap-htverwdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
