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title: "§ 37 LAP-htVerwDV — Gliederung der Ausbildung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/lap-htverwdv/37"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lap-htverwdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# § 37 LAP-htVerwDV — Gliederung der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:



Ausbildungsplan

Fachrichtung: Hochbau

AusbildungsabschnittAusbildungsdauer (Wochen)AusbildungsstellenAusbildungsinhalte



I

30

Staatliches oder kommunales Hochbauamt oder entsprechende öffentlichrechtliche Körperschaften

-



Öffentlicher Hochbau

-



Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben des Bauamtes, insbesondere Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen: Entwurfsplanung, Vorbereiten und Aufstellen von haushaltsbegründenden Unterlagen, Facility-Management, Projektmanagement (delegierbare und nichtdelegierbare Bauherrenleistungen), Kostenplanung und Kostensteuerung (Kosten-Leistungs-Rechnung, Mittelbewirtschaftung), Terminplanung/Terminsteuerung, Vertragswesen, Verdingungswesen, Bauüberwachung, Vertragsabwicklung und Abrechnung, Unfallverhütungsvorschriften

-



Einsatz und Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik im Bauwesen

-



Rechte und Pflichten der Dienststellenleiterin oder des Dienststellenleiters



II

25

Staatliche oder kommunale Bauverwaltung

-



Bauordnungswesen

Bauvorschriften und bauaufsichtliche Verfahren: Bauantrag, Baugenehmigungs- und Sonderverfahren (vereinfachtes Freistellungs-, Anzeige-, Zustimmungsverfahren), Ausnahmen und Befreiung/ Abweichungen, Bauüberwachung, Abnahmen/ Bauzustandsbesichtigungen, Baunebenrecht/Fachplanungsrecht

-



Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen

Entwicklungsplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Entwurf und Verfahren): Flächennutzungsplan (Standortplanung, Verkehrs- und Versorgungsplanung), Bebauungsplan, Sicherung der Bauleitplanung, Besonderes Städtebaurecht, Fachplanungsrecht, Bodenordnung, Wohnungs- und Siedlungswesen



III

12

Mittlere oder oberste Behörde des Bundes oder Landes

-



Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht

- Sonderaufgaben -

Obere Bauaufsichtsbehörde:

Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts, Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, Organisations- und Personalangelegenheiten, Geschäftsführung in der Verwaltung, Eingaben/Petitionen, Haushaltswesen, Denkmalpflege, Landes- und Regionalplanung, Programmentwicklung, fachtechnische Prüfung von Entwürfen, Wettbewerbswesen, Widerspruchsverfahren, Zustimmung und Befreiung

 6 Häusliche Prüfungsarbeit

 19 Lehrgänge

 ca. 12 Erholungsurlaub

 10424 Monate 

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— Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lap-htverwdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
