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title: "§ 14 LAP-htVerwDV — Gliederung des Vorbereitungsdienstes"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/lap-htverwdv/14"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lap-htverwdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# § 14 LAP-htVerwDV — Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Die Gliederung des Vorbereitungsdienstes richtet sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Fachrichtungen. Anzahl, Dauer und Inhalt der Ausbildungsabschnitte sind für jede Fachrichtung in Teil 2 geregelt.

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— Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lap-htverwdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
