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title: "§ 2 LwAnpG — Gleichheit der Eigentumsformen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/lanpg/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lanpg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# § 2 LwAnpG — Gleichheit der Eigentumsformen

Alle Eigentums- und Wirtschaftsformen, die bäuerlichen Familienwirtschaften und freiwillig von den Bauern gebildete Genossenschaften sowie andere landwirtschaftliche Unternehmen erhalten im Wettbewerb Chancengleichheit.

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— Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lanpg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
