Gesetz über die Internationalen Übereinkommen betreffend die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel und der Hausgehilfen sowie die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft
- Ausfertigungsdatum:
- 28.10.1927
- Fundstelle:
- RGBl II 1927, 887
- Stand:
- 20120625152116
Für die Durchführung der Übereinkommen sind die Reichsversicherungsordnung und das Reichsknappschaftsgesetz maßgebend.
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.