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title: "Anlage 2 KrWG — Verwertungsverfahren"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/krwg/anlage-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# Anlage 2 KrWG — Verwertungsverfahren

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 243)

R 1



Hauptverwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieerzeugung

R 2



Rückgewinnung und Regenerierung von Lösemitteln

R 3



Recycling und Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren)

R 4



Recycling und Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen

R 5



Recycling und Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen

R 6



Regenerierung von Säuren und Basen

R 7



Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen

R 8



Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen

R 9



Erneute Ölraffination oder andere Wiederverwendungen von Öl

R 10



Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder zur ökologischen Verbesserung

R 11



Verwendung von Abfällen, die bei einem der in R 1 bis R 10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden

R 12



Austausch von Abfällen, um sie einem der in R 1 bis R 11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen

R 13



Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines der in R 1 bis R 12 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung bis zur Sammlung auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle)

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— Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
