Gesetz zur Regelung der finanziellen Kompensation zugunsten der Länder infolge der Übertragung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund
- Ausfertigungsdatum:
- 29.05.2009
- Fundstelle:
- BGBl I 2009, 1170
- Stand:
- 20120625150458
Finanzierung
Den Ländern steht wegen der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ab dem 1. Juli 2009 aus dem Steueraufkommen des Bundes ab 2010 jährlich ein Betrag von 8 991 764 000 Euro zu. Für das Jahr 2009 ist ein Betrag von 4 570 882 000 Euro zu Grunde zu legen.
Verteilung
Der in § 1 festgelegte Betrag wird nach folgenden Prozentsätzen auf die Länder verteilt:
Baden-Württemberg14,51618
Bayern17,22275
Berlin 2,35275
Brandenburg 2,98641
Bremen 0,61711
Hamburg 1,80560
Hessen 7,68565
Mecklenburg-Vorpommern 1,81271
Niedersachsen 9,96509
Nordrhein-Westfalen21,16979
Rheinland-Pfalz 5,37339
Saarland 1,32661
Sachsen 4,47004
Sachsen-Anhalt 2,58331
Schleswig-Holstein 3,54935
Thüringen 2,56326.
Zahlungsverkehr
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