---
title: "§ 3 KonvBehSchG — Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/konvbehschg/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/konvbehschg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
---

# § 3 KonvBehSchG — Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns

Es ist untersagt, für eine Konversionsbehandlung zu werben oder diese anzubieten oder zu vermitteln.

---

— Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/konvbehschg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
