Gesetz über Begleitregelungen zur Einführung des digitalen Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten
- Ausfertigungsdatum:
- 15.05.2004
- Fundstelle:
- BGBl I 2004, 954
- Stand:
- 20120625150426
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Übergangsvorschrift
Solange die §§ 8 bis 11 der Fahrpersonalverordnung vom 22. August 1969 (BGBl. I S. 1307, 1791), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307) geändert worden ist, nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht geändert werden, ist auf diese Bußgeldvorschriften § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 2 des Fahrpersonalgesetzes in der bis zum 19. Mai 2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.