KontrGerätBeglG

Gesetz über Begleitregelungen zur Einführung des digitalen Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten

Ausfertigungsdatum:
15.05.2004
Fundstelle:
BGBl I 2004, 954
Stand:
20120625150426
Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 3

Übergangsvorschrift

Solange die §§ 8 bis 11 der Fahrpersonalverordnung vom 22. August 1969 (BGBl. I S. 1307, 1791), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307) geändert worden ist, nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht geändert werden, ist auf diese Bußgeldvorschriften § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 2 des Fahrpersonalgesetzes in der bis zum 19. Mai 2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Art 4

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.