---
title: "§ 10 KNV-V — Erstmalige Anwendung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/knv-v/10"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/knv-v/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
---

# § 10 KNV-V — Erstmalige Anwendung

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Vorhaben, bei denen die Vollständigkeit der Antragunterlagen vor dem 1. Mai 2015 von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist.

---

— Verordnung über den Vergleich von Kosten und Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Rückführung industrieller Abwärme bei der Wärme- und Kälteversorgung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/knv-v/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
