---
title: "§ 1 KHTFV — Ziel und Anwendungsbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/khtfv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/khtfv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
---

# § 1 KHTFV — Ziel und Anwendungsbereich

(1) Ziel dieser Verordnung ist die Transformation der Krankenhausstrukturen zur Anpassung an die durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 400) bewirkten Rechtsänderungen. Zur Erreichung des in Satz 1 genannten Ziels regelt diese Verordnung das Nähere zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Förderung von Vorhaben nach § 12b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.

(2) Diese Verordnung gilt, soweit § 3 nichts anderes bestimmt, für Vorhaben an zugelassenen Krankenhäusern, die nach Maßgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes förderfähig sind.

---

— Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/khtfv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
