---
title: "§ 9 KHSFV — Bewirtschaftung der Fördermittel"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/khsfv/9"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/khsfv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
---

# § 9 KHSFV — Bewirtschaftung der Fördermittel

Die vom Bundesamt für Soziale Sicherung aus dem Strukturfonds ausgezahlten Fördermittel werden als Einnahmen in den Haushaltsplänen der Länder vereinnahmt. Die Länder haben für die haushaltsmäßige Übertragbarkeit der ihnen aus dem Strukturfonds gewährten Fördermittel Sorge zu tragen. Die Bewirtschaftung der Fördermittel richtet sich nach dem Haushaltsrecht der Länder.

---

— Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/khsfv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
