KHBV

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

Ausfertigungsdatum:
10.04.1978
Fundstelle:
BGBl I 1978, 473
Stand:
20250320223503
§ 1

Anwendungsbereich

(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern regeln sich nach den Vorschriften dieser Verordnung und deren Anlagen, unabhängig davon, ob das Krankenhaus Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform des Krankenhauses. Soweit die Absätze 3 und 4 nichts anderes bestimmen, bleiben die Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dem Handels- und Steuerrecht sowie nach anderen Vorschriften unberührt.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für

1.

die Krankenhäuser, auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz nach seinem § 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 keine Anwendung findet,

2.

die Krankenhäuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht gefördert werden, es sei denn, daß diese Krankenhäuser auf Grund Landesrechts nach § 5 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gefördert werden, oder

3.

die Bundeswehrkrankenhäuser und die Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

(3) Krankenhäuser, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3 zu gliedern. Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 nicht in Anspruch, haben sie außerhalb des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich gesonderte Dokumente bestehend aus den in Satz 2 näher bezeichneten Unterlagen zu erstellen. Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen.

(4) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 3 Satz 1 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3 nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen.

§ 2

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3

Buchführung, Inventar

Das Krankenhaus führt seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung; im übrigen gelten die §§ 238 und 239 des Handelsgesetzbuchs. Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten, es sei denn, daß durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen sichergestellt wird. Für das Inventar gelten die §§ 240 und 241 des Handelsgesetzbuchs.

§ 4

Jahresabschluß

(1) Der Jahresabschluß des Krankenhauses besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. Die Bilanz ist nach der Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2, der Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu gliedern; im übrigen richten sich Inhalt und Umfang des Jahresabschlusses nach Absatz 3.

(2) Der Jahresabschluß soll innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt werden.

(3) Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten die §§ 242 bis 256a sowie § 264 Absatz 1a und 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 1 und 3, § 270 Abs. 2, die §§ 271, 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Absatz 1 bis 3 Satz 1 und § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.

§ 5

Einzelvorschriften zum Jahresabschluß

(1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. Kann ein Krankenhaus, das erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die am 1. Januar 1972 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben waren, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.

(2) Nicht auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beruhende Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.

(3) Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.

(4) Sind Fördermittel für Lasten aus Darlehen, die vor Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan für förderungsfähige Investitionskosten des Krankenhauses aufgenommen worden sind, bewilligt worden, ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Für die in § 2 Nr. 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Ausbildungsstätten gelten Satz 1 und 2 entsprechend.

(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Krankenhausträgers vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden.

(6) Unter dem Eigenkapital sind bei Krankenhäusern in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit als "festgesetztes Kapital" die Beträge auszuweisen, die vom Krankenhausträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Als "Kapitalrücklagen" sind sonstige Einlagen des Krankenhausträgers auszuweisen. Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.

§ 6

Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen

Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.

§ 7

(weggefallen)

§ 8

Kosten- und Leistungsrechnung

Das Krankenhaus hat eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit erlaubt; sie muß die Ermittlung der pflegesatzfähigen Kosten sowie bis zum Jahr 2016 die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ermöglichen. Dazu gehören folgende Mindestanforderungen:

1.

Das Krankenhaus hat die auf Grund seiner Aufgaben und Struktur erforderlichen Kostenstellen zu bilden. Es sollen, sofern hierfür Kosten und Leistungen anfallen, mindestens die Kostenstellen gebildet werden, die sich aus dem Kostenstellenrahmen der Anlage 5 ergeben. Bei abweichender Gliederung dieser Kostenstellen soll durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kostenstellenrahmen sichergestellt werden.

2.

Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.

3.

Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.

§ 9

Befreiungsvorschrift

Ein Krankenhaus mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenführenden Abteilung kann von den Pflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit diesen Pflichten verbundenen Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen und die in § 8 Satz 1 genannten Zwecke auf andere Weise erreicht werden können. Über die Befreiung entscheidet auf Antrag des Krankenhauses die zuständige Landesbehörde; dabei sind einvernehmliche Regelungen mit den in § 18 Absatz 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Beteiligten anzustreben.

§ 10

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats eines Krankenhauses, das Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung eines Jahresabschlusses

1.

entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2

a)

die Bilanz nicht nach Anlage 1,

b)

die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2 oder

c)

den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3

gliedert oder

2.

entgegen § 1 Abs. 3 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.

§ 11

Übergangsvorschrift

(1) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 1 Nummer 3 und 4 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.

(2) § 1 Absatz 3, § 10 Nummer 2, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden.

(3) § 4 Absatz 3 sowie die Anlagen 2 und 4 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden.

§ 12

(weggefallen)

-

§ 13

(Inkrafttreten)

-

Anlage 1

(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1049 - 1052;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Gliederung der Bilanz *)

Aktivseite

A. Anlagevermögen:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und

ähnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901) ..........

2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche

Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie

Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr. 0902) ..........

3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr. 0903) ..........

4. geleistete Anzahlungen (KUGr. 091) ..........

II. Sachanlagen:

1. Grundstücke und grundstücks-

gleiche Rechte mit

Betriebsbauten einschließlich

der Betriebsbauten auf

fremden Grundstücken

(KGr. 01; KUGr. 050, 053) .... .............

2. Grundstücke und grundstücks-

gleiche Rechte mit Wohnbauten

einschließlich der

Wohnbauten auf fremden

Grundstücken (KGr. 03,

KUGr. 052; KUGr. 053,

soweit nicht unter 1.) ....... .............

3. Grundstücke und

grundstücksgleiche Rechte

ohne Bauten (KGr. 04) ........ .............

4. technische Anlagen (KGr. 06) . .............

5. Einrichtungen und

Ausstattungen (KGr. 07) ...... .............

6. geleistete Anzahlungen und

Anlagen im Bau (KGr. 08) ..... ............. ...............

-------------

III. Finanzanlagen:

1. Anteile an verbundenen

Unternehmen (KUGr. 092) ++) .. .............

2. Ausleihungen an verbundene

Unternehmen (KUGr. 093) ++) .. .............

3. Beteiligungen (KUGr. 094) .... .............

4. Ausleihungen an Unternehmen,

mit denen ein Beteiligungs-

verhältnis besteht

(KUGr. 095) ++) .............. .............

5. Wertpapiere des

Anlagevermögens (KUGr. 096) .. .............

6. sonstige Finanzanlagen

(KUGr. 097) .................. ............. ...............

-------------

davon bei Gesellschaftern bzw.

dem

Krankenhausträger ..........

B. Umlaufvermögen:

I. Vorräte:

1. Roh-, Hilfs- und Betriebs-

stoffe (KUGr. 100-105) ....... ............

2. unfertige Erzeugnisse,

unfertige Leistungen

(KUGr. 106) .................. ............

3. fertige Erzeugnisse und

Waren (KUGr. 107) ............ ............

4. geleistete Anzahlungen

(KGr. 11) .................... ............ ................

------------

II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände:

1. Forderungen aus Lieferungen

und Leistungen (KGr. 12), .... ............

davon mit einer Restlaufzeit

von mehr als einem

Jahr ...........

2. Forderungen an Gesellschafter

bzw. den Krankenhausträger

(KUGr. 160), ................. ............

davon mit einer Restlaufzeit

von mehr als einem

Jahr ...........

3. Forderungen nach dem

Krankenhausfinanzierungsrecht

(KGr. 15), ................... ............

davon nach der BPflV

(KUGr. 151), ...........

davon mit einer Restlaufzeit

von mehr als einem

Jahr ...........

4. Forderungen gegen verbundene

Unternehmen (KUGr. 161) ++), . ............

davon mit einer Restlaufzeit

von mehr als einem

Jahr ...........

5. Forderungen gegen Unternehmen,

mit denen ein Beteiligungs-

verhältnis besteht

(KUGr. 162) ++), ............. ............

davon mit einer Restlaufzeit

von mehr als einem

Jahr ..........

6. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (KUGr. 164) ++)

7. sonstige Vermögensgegenstände

(KUGr. 163), ................. ............ ................

------------

davon mit einer Restlaufzeit

von mehr als einem

Jahr ..........

III. Wertpapiere des Umlaufvermögens

(KGr. 14), ...................... ................

davon Anteile an verbundenen

Unternehmen

(KUGr. 140) ++) ..........

IV: Schecks, Kassenbestand,

Bundesbank- und Postgiroguthaben,

Guthaben bei Kreditinstituten

(KGr. 13) ....................... ................

C. Ausgleichsposten nach dem KHG:

1. Ausgleichsposten aus Darlehens-

förderung (KUGr. 180) ........... ............

2. Ausgleichsposten für

Eigenmittelförderung (KUGr. 181) ............ ................

------------

D. Rechnungsabgrenzungsposten:

1. Disagio (KUGr. 170) ............. ............

2. andere Abgrenzungsposten

(KUGr. 171) ..................... ............ ................

------------

E. Aktive latente Steuern (KGr. 19) ++) ............

F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der

Vermögensverrechnung ............

G. Nicht durch Eigenkapital gedeckter

Fehlbetrag ............

----------------------------------------------------------------------------

................

================

Passivseite

A. Eigenkapital:

1. Eingefordertes Kapital (KUGr. 2003)

Gezeichnetes Kapital (KUGr. 2001) .. .........

abzüglich nicht eingeforderter

ausstehender Einlagen (KUGr. 2002) .. ........

2. Kapitalrücklagen (KUGr. 201) .... ............

3. Gewinnrücklagen (KUGr. 202) ..... ............

4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

(KUGr. 203) ..................... ............

5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

(KUGr. 204) ..................... ............ ................

------------

B. Sonderposten aus Zuwendungen zur

Finanzierung des Sachanlagevermögens:

1. Sonderposten aus Fördermitteln

nach dem KHG (KGr. 22) .......... ............

2. Sonderposten aus Zuweisungen und

Zuschüssen der öffentlichen

Hand (KGr. 23) .................. ............ ................

3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter

(KGr. 21)

------------

C. Rückstellungen:

1. Rückstellungen für Pensionen und

ähnliche Verpflichtungen (KGr. 27) ............

2. Steuerrückstellungen (KUGr. 280) .. ............

3. sonstige Rückstellungen (KUGr. 281) ............ ................

------------

D. Verbindlichkeiten:

1. Verbindlichkeiten gegenüber

Kreditinstituten (KGr. 34), ....... ............

davon gefördert nach dem

KHG, ..........

davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem

Jahr ..........

2. erhaltene Anzahlungen (KGr. 36), .. ............

davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem

Jahr ..........

3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen

und Leistungen (KGr. 32), ......... ............

davon mit einer

Restlaufzeit bis

zu einem Jahr ..........

4. Verbindlichkeiten aus der Annahme

gezogener Wechsel und der

Ausstellung eigener Wechsel

(KGr. 33), ........................ ............

davon mit einer

Restlaufzeit bis

zu einem Jahr ..........

5. Verbindlichkeiten gegenüber

Gesellschaftern bzw. dem

Krankenhausträger (KUGr. 370), ... ............

davon mit einer

Restlaufzeit bis

zu einem Jahr ...........

6. Verbindlichkeiten nach dem Kranken-

hausfinanzierungsrecht (KGr. 35), . ............

davon nach der BPflV

(KUGr. 351), ...........

davon mit einer Rest-

laufzeit bis zu

einem Jahr ...........

7. Verbindlichkeiten aus sonstigen

Zuwendungen zur Finanzierung

des Anlagevermögen

(KUGr. 371), ...................... ............

davon mit einer Rest-

laufzeit bis zu

einem Jahr ...........

8. Verbindlichkeiten gegenüber

verbundenen Unternehmen

(KUGr. 372) ++), .................. ............

davon mit einer Rest-

laufzeit bis zu

einem Jahr ...........

9. Verbindlichkeiten gegenüber

Unternehmen, mit denen ein

Beteiligungsverhältnis besteht

(KUGr. 373) ++), .................. ...........

davon mit einer Rest-

laufzeit bis zu

einem Jahr ...........

10. sonstige Verbindlichkeiten

(KUGr. 374), ...................... ............ .................

------------

davon mit einer

Restlaufzeit bis

zu einem Jahr ...........

E. Ausgleichsposten aus Darlehens-

förderung (KGr. 24) ................... .................

F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38) .. .................

G. Passive latente Steuern (KGr. 39) ++) . .................

----------------------------------------------------------------------------

.................

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Haftungsverhältnisse: .....................

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*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.

++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 2

(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1053 - 1054;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung *)

1. Erlöse aus Krankenhausleistungen

(KGr. 40)................................. ........

2. Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41) ...... ........

3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des

Krankenhauses (KGr. 42) .................. ........

4. Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43) ..... ........

4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs

(KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den

Nummern 1 bis 4 enthalten ................ ........

davon aus Ausgleichsbeträgen für

frühere Geschäftsjahre (KGr. 58) ........

5. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes

an fertigen und unfertigen

Erzeugnissen/unfertigen Leistungen

(KUGr. 550 u. 551) ....................... ........

6. andere aktivierte Eigenleistungen

(KUGr. 552) .............................. ........

7. Zuweisungen und Zuschüsse der

öffentlichen Hand, soweit nicht unter

Nr. 11 (KUGr. 472) ....................... ........

8. Sonstige betriebliche Erträge

(KUGr. 473, 520; KGr. 54; KUGr. 592) ........

9. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64) ...... ........

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und für Unterstützung

(KGr. 61-63), ......................... ........

davon für Altersversorgung

(KGr. 62) .........

10. Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und

Betriebsstoffe ........................ ........

(KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609,

6616 und 6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71)

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen .. ........ ...........

-------- -----------

(KUGr. 651 Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618;

KUGr. 681)

Zwischenergebnis ............................. ...........

11. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung

von Investitionen (KGr. 46;

KUGr. 470, 471), ......................... ........

davon Fördermittel nach dem

KHG (KGr. 46) .........

12. Erträge aus der Einstellung von

Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

und für Eigenmittelförderung (KGr. 48) .. .........

13. Erträge aus der Auflösung von

Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem

KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen

zur Finanzierung des Anlagevermögens

(KUGr. 490-491) .......................... .........

14. Erträge aus der Auflösung des

Ausgleichspostens für Darlehensförderung

(KUGr. 492) .............................. .........

15. Aufwendungen aus der Zuführung zu

Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem

KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen

zur Finanzierung des Anlagevermögens

(KUGr. 752, 754, 755) .................... .........

16. Aufwendungen aus der Zuführung zu

Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

(KUGr. 753) .............................. .........

17. Aufwendungen für die nach dem KHG

geförderte Nutzung von

Anlagegegenständen (KGr. 77) ............. .........

18. Aufwendungen für nach dem KHG geförderte,

nicht aktivierungsfähige Maßnahmen

(KUGr. 721) .............................. .........

19. Aufwendungen aus der Auflösung der

Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

und für Eigenmittelförderung

(KUGr. 750, 751) ......................... ......... ...........

---------

20. Abschreibungen

a) auf immaterielle Vermögensgegenstände

des Anlagevermögens und Sachanlagen

(KUGr. 760, 761) .........

b) auf Vermögensgegenstände des

Umlaufvermögens, soweit diese die im

Krankenhaus üblichen Abschreibungen

überschreiten (KUGr. 765) ............. .........

21. sonstige betriebliche Aufwendungen ....... ......... ...........

--------- -----------

(KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763,

764, 781, 782, 790, 791, 793, 794),

davon aus Ausgleichsbeträgen für

frühere Geschäftsjahre

(KUGr. 790)

Zwischenergebnis ............................. ...........

22. Erträge aus Beteiligungen

(KUGr. 500, 521), ........................ .........

davon aus verbundenen Unternehmen

(Kto. 5000) ++) .........

23. Erträge aus anderen Wertpapieren und aus

Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

(KUGr. 501, 521), ........................ .........

davon aus verbundenen Unternehmen

(Kto. 5010, 5210) ++) .........

24. sonstige Zinsen und ähnliche

Erträge (KGr. 51), ....................... .........

davon aus verbundenen Unternehmen

(KUGr. 510) ++) .........

25. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf

Wertpapiere des Umlaufvermögens

(KUGr. 762) .............................. .........

26. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(KGr. 74), ............................... ......... ...........

--------- -----------

davon für Betriebsmittelkredite

(KUGr. 740), .........

davon an verbundene Unternehmen

(KUGr. 741) ++) .........

27. Steuern (KUGr. 730) ...................... ...........

davon vom Einkommen und vom

Ertrag ......................

28. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ........ ...........

===========

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*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Gewinn- und Verlustrechnung

++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 3

Anlagennachweis

(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,

Fundstelle: BGBl. I 1987, 1055)

Anlage 4

(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1056 - 1066;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Kontenrahmen für die Buchführung

(Kontenklasse 0 - 8)

 

Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen

 

01Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten

010Bebaute Grundstücke

011Betriebsbauten

012Außenanlagen

 

02frei

 

03Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

030Bebaute Grundstücke

031Wohnbauten

032Außenanlagen

 

04Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

 

05Bauten auf fremden Grundstücken

050Betriebsbauten

051frei

052Wohnbauten

053Außenanlagen

 

06Technische Anlagen

060in Betriebsbauten

061frei

062in Wohnbauten

063in Außenanlagen

 

07Einrichtungen und Ausstattungen

070in Betriebsbauten

071frei

072in Wohnbauten

076Gebrauchsgüter

0761Wiederbeschaffte, geringwertige Gebrauchsgüter (mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 51 bis zu 410 Euro

0762Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 410 Euro

077Festwerte in Betriebsbauten

078frei

079Festwerte in Wohnbauten

 

08Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen

080Betriebsbauten

081frei

082Wohnbauten

 

09Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen

090Immaterielle Vermögensgegenstände

0901Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

0902entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

0903Geschäfts- oder Firmenwert

091geleistete Anzahlungen

092Anteile an verbundenen Unternehmen *)

093Ausleihungen an verbundene Unternehmen *)

094Beteiligungen

095Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)

096Wertpapiere des Anlagevermögens

097Sonstige Finanzanlagen

 

Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung

 

10Vorräte

100Vorräte an Lebensmitteln

101Vorräte des medizinischen Bedarfs

102Vorräte an Betriebsstoffen

103Vorräte des Wirtschaftsbedarfs

104Vorräte des Verwaltungsbedarfs

105Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

106Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

107Fertige Erzeugnisse, Waren

 

11Geleistete Anzahlungen

(soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)

 

 

12Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

13Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

 

14Wertpapiere des Umlaufvermögens

140Anteile an verbundenen Unternehmen *)

 

15Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht

150Forderungen nach dem KHG

151Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung

 

16Sonstige Vermögensgegenstände

160Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger

161Forderungen gegen verbundene Unternehmen *)

162Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)

163Andere sonstige Vermögensgegenstände

164Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital

 

17Rechnungsabgrenzung

170Disagio

171Andere Abgrenzungsposten

 

18Ausgleichsposten nach dem KHG

180Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

181Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung

 

19Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

190Aktive latente Steuern

191Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

 

Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen

 

20Eigenkapital

200Gezeichnetes/festgesetztes Kapital

2001Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital

2002Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

2003Eingefordertes Kapital

201Kapitalrücklagen

202Gewinnrücklagen

203Gewinnvortrag/Verlustvortrag

204Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

 

21Sonderposten aus Zuwendungen Dritter

 

22Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG

 

23Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand

 

24Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

 

27Pensionsrückstellungen

 

28Andere Rückstellungen

280Steuerrückstellungen

281Sonstige Rückstellungen

 

29frei

 

Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung

 

30frei für spätere Entwicklungen

 

31frei für spätere Entwicklungen

 

32Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

33Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

 

34Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

35Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht

350Verbindlichkeiten nach dem KHG

351Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung

 

36Erhaltene Anzahlungen

 

37Sonstige Verbindlichkeiten

370Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger

371Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens

372Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen *)

373Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)

374Andere sonstige Verbindlichkeiten

 

38Rechnungsabgrenzung

 

39Passive latente Steuern

 

Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge

 

40Erlöse aus Krankenhausleistungen

400Erlöse aus tagesgleichen Pflegesätzen

4001Erlöse aus Basispflegesatz, vollstationär

4003Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, vollstationär

4004Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, teilstationär

4005Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, vollstationär

4006Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, teilstationär

401Erlöse aus Fallpauschalen und Sonderentgelten

4010Erlöse aus Fallpauschalen

4011Erlöse aus Sonderentgelten

402Erlöse aus vor- und nachstationärer Behandlung

4020Erlöse aus vorstat. Behandlung nach § 115a SGB V

4021Erlöse aus nachstat. Behandlung nach § 115a SGB V

403Erlöse aus Ausbildungskostenumlage

404Ausgleichsbeträge nach BPflV

405Zuschlag nach § 18b KHG

 

41Erlöse aus Wahlleistungen

410Erlöse aus wahlärztlichen Leistungen

411Erlöse aus gesondert berechneter Unterkunft

413Erlöse aus sonstigen nichtärztlichen Wahlleistungen

 

42Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses

420Erlöse aus Krankenhausambulanzen

421Erlöse aus Chefarztambulanzen einschließl. Sachkosten

422Erlöse aus ambulanten Operationen nach § 115b SGB V

 

43Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte

430Nutzungsentgelte für wahlärztliche Leistungen

431Nutzungsentgelte für von Ärzten berechnete ambulante ärztliche Leistungen

433Nutzungsentgelte der Belegärzte

434Nutzungsentgelte für Gutachtertätigkeit u.ä.

435Nutzungsentgelte für die anteilige Abschreibung medizinisch-technischer Großgeräte

 

44Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge

440Erstattungen des Personals für freie Station

441Erstattungen des Personals für Unterkunft

442Erstattungen des Personals für Verpflegung

443Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen

 

45Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst

450aus Hilfsbetrieben

451aus Nebenbetrieben

452aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst

 

46Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG

460Fördermittel, die zu passivieren sind

461Sonstige Fördermittel

 

47Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter

470Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen (soweit nicht unter 46)

471Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Investitionen

472Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen

473Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen

 

48Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung

 

49Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

490aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG, zweckentsprechend verwendet

491aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand

492aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

 

Kontenklasse 5: Andere Erträge

 

50Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen

500Erträge aus Beteiligungen

5000Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen *)

501Erträge aus anderen Finanzanlagen

5010Erträge aus anderen Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)

 

51Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

510Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen *)

 

52Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens

520Sachanlagevermögen

521Finanzanlagevermögen

5210Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)

 

53frei

 

54Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

 

55Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen

550Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse

551Bestandsveränderungen der unfertigen Leistungen

552Andere aktivierte Eigenleistungen

 

56frei

 

57Sonstige Erträge

 

58Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre

 

59Übrige Erträge

590(weggefallen)

591Periodenfremde Erträge

592Spenden und ähnliche Zuwendungen

 

Kontenklasse 6: Aufwendungen

 

60Löhne und Gehälter

6000Ärztlicher Dienst

6001Pflegedienst

6002Medizinisch-technischer Dienst

6003Funktionsdienst

6004Klinisches Hauspersonal

6005Wirtschafts- und Versorgungsdienst

6006Technischer Dienst

6007Verwaltungsdienst

6008Sonderdienste

6010Personal der Ausbildungsstätten

6011Sonstiges Personal

6012Nicht zurechenbare Personalkosten

 

61Gesetzliche Sozialabgaben

(Aufteilung wie 6000 - 6012)

 

62Aufwendungen für Altersversorgung

(Aufteilung wie 6000 - 6012)

 

63Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen

(Aufteilung wie 6000 - 6012)

 

64Sonstige Personalaufwendungen

(Aufteilung wie 6000 - 6012)

 

65Lebensmittel und bezogene Leistungen

650Lebensmittel

651Bezogene Leistungen

 

66Medizinischer Bedarf

6600Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf)

6601Kosten der Lieferapotheke

6602Blut, Blutkonserven und Blutplasma

6603Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel

6604Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente

6606Narkose- und sonstiger OP-Bedarf

6607Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin

6608Laborbedarf

6609Untersuchungen in fremden Instituten

6610Bedarf für EKG, EEG, Sonographie

6611Bedarf der physikalischen Therapie

6612Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial

6613Implantate

6614Transplantate

6615Dialysebedarf

6616Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten)

6617Sonstiger medizinischer Bedarf

6618Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte

 

67Wasser, Energie, Brennstoffe

 

68Wirtschaftsbedarf

680Materialaufwendungen

681Bezogene Leistungen

 

69Verwaltungsbedarf

 

Kontenklasse 7: Aufwendungen

 

70Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen

700Zentraler Verwaltungsdienst

701Zentraler Gemeinschaftsdienst

 

71Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter (soweit Festwerte gebildet wurden)

 

72Instandhaltung

720Pflegesatzfähige Instandhaltung

7200Instandhaltung im Sinne des § 17 Abs. 4b Satz 2 KHG, soweit nicht gefördert

7201Instandhaltung Medizintechnik

7202Instandhaltung Sonstiges

721Nicht aktivierungsfähige, nach dem KHG geförderte Maßnahmen

 

73Steuern, Abgaben, Versicherungen

730Steuern

731Sonstige Abgaben

732Versicherungen

 

74Zinsen und ähnliche Aufwendungen

740Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite

741Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen

742Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital

 

75Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten

750Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung

751Auflösung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung

752Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten

753Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

754Zuführung von Zuweisungen oder Zuschüssen der öffentlichen Hand zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten (soweit nicht unter KUGr. 752)

755Zuführung der Nutzungsentgelte aus anteiligen Abschreibungen medizinisch-technischer Großgeräte zu Verbindlichkeiten nach dem KHG

 

76Abschreibungen

760Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

761Abschreibungen auf Sachanlagen

7610Abschreibungen auf wiederbeschaffte Gebrauchsgüter

762Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

763Abschreibungen auf Forderungen

764Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände

765Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten

 

77Aufwendungen für die Nutzung von Anlagegütern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG

 

78Sonstige Aufwendungen

781Sachaufwand der Ausbildungsstätten

782Sonstiges

7821Aufwendungen aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV

 

79Übrige Aufwendungen

790Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre

791Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens

792(weggefallen)

793Periodenfremde Aufwendungen

794Spenden und ähnliche Aufwendungen

 

Kontenklasse 8:

 

80frei

 

81frei

 

82frei

 

83frei

 

84frei

 

85Eröffnungs- und Abschlußkonten

 

86Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen

 

87Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen

 

88Kalkulatorische Kosten

 

89frei

 

Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen

Kontengruppe, -untergruppe bzw. Konto

 

03 und 052Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich notwendig sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegenüber Kontengruppe 01 und 050 ausreichend abgegrenzt werden.

150Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in Kontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werden

a)

die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über die als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen;

b)

die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlichkeiten behandelt.

200Bei einem nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft geführten Krankenhaus ist das Konto im Einklang mit § 5 Absatz 6 entsprechend anzupassen.

 

60Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Kontengruppe 60 "Löhne und Gehälter" zuzuordnen.

Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammerhinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b "Aufwendungen für bezogene Leistungen" oder unter Nr. 20 "sonstige betriebliche Aufwendungen" genannt sind.

Kosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen.

 

6000Vergütung an alle Ärzte. Vergütung an Ärzte im Praktikum, soweit diese auf die Besetzung im Ärztlichen Dienst angerechnet werden. An fremde Ärzte gezahlte Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen.

 

6001Vergütung an die Pflegedienstleitung und an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am Krankenbett). Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialysestationen, ferner Vergütungen an Schüler und Stationssekretärinnen, soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 "Sonstiges Personal").

Vergütungen für Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirtschafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die entsprechenden Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen.

 

6002Vergütungen an

Apothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Apothekenhelferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern)

Arzthelfer

Audiometristen

Bio-Ingenieure

Chemiker

Chemotechniker

Cytologieassistenten

Diätassistenten

EEG-Assistenten

Gesundheitsingenieure

Kardiotechniker

Krankengymnasten

Krankenhausingenieure

Laboranten

Logopäden

Masseure

Masseure und medizinische Bademeister

Medizinphysiker

Medizinisch-technische Assistenten

Medizinisch-technische Gehilfen

Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten

Medizinisch-technische Radiologieassistenten

Orthoptisten

Personal für die medizinische Dokumentation

Physiker

Physikalisch-technische Assistenten

Psychagogen

Psychologen

Nichtärztliche Psychotherapeuten

Schreibkräfte im ärztliche und medizinisch-technischen Bereich

Sonstige Kräfte im medizinisch-technischen Bereich

Sozialarbeiter

Tierpfleger und Sektionsgehilfen

Zahnärztliche Helferinnen

sowie vergleichbares medizinisch-technisches Personal

Zum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehören:

Apotheken, Laboratorien einschl. Stationslaboratorien,

Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-, Grundumsatzabteilungen,

Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalische

Abteilungen, Sehschulen, Sprachschulen,

Körperprüfabteilungen usw.

 

6003Vergütungen an

Krankenpflegepersonal für Operationsdienst

Krankenpflegepersonal für Anästhesie

Hebammen und Entbindungspfleger; an fremde

Hebammen und Entbindungspfleger gezahlte

Honorare sind dem Konto 6617 zuzuordnen

Krankenpflegepersonal in der Ambulanz

Krankenpflegepersonal in Polikliniken

Krankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst

Krankenpflegepersonal in der Funktionsdiagnostik

Krankenpflegepersonal in der Endoskopie

Kindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetzt

Krankentransportdienst

Beschäftigungstherapeuten (einschließlich Arbeitstherapeuten)

Personal der Zentralsterilisation

 

6004Vergütungen an

Haus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen

 

6005Vergütung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:

Desinfektion

Handwerker (soweit nicht in Konto 6006)

Hausmeister

Hof- und Gartenarbeiter

Hol- und Bringedienste

Küchen und Diätküchen (einschließlich Ernährungsberaterinnen)

Lager

Reinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal

Transportdienst

(nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003)

Wäscherei und Nähstube

Wirtschaftsbetriebe

(z.B. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien)

Zentrale Bettenaufbereitung

Personal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß bei

Konto 6007 ausgewiesen werden.

 

6006Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:

Betriebsingenieure

Einrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen Gasen, Strom

Technische Betriebsassistenten

Technische Servicezentren

Technische Zentralen

Instandhaltung, z.B. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker

 

6007Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z.B. Betriebsingenieur) erfaßt, z.B.

Aufnahme- und Pflegekostenabteilung

Bewachungspersonal

Botendienste (Postdienst)

Büchereien

Einkaufsabteilung

Inventar- und Lagerverwaltung

Kasse und Buchhaltung (einschließlich Nebenbuchhaltung)

Personalverwaltung

Pförtner

Planungsabteilung

Registratur

Statistische Abteilung

Technische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 erfaßt

Telefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen

Verwaltungsleitung

Verwaltungsschreibkräfte

Wirtschaftsabteilung

 

6008 EURVergütungen an

Oberinnen

Hausschwestern

Heimschwestern

Schwestern in der Schwesternverwaltung

Seelsorger

Krankenhausfürsorger

Mitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind

 

6010 EURVergütungen für Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben (evtl. anteilig).

Sonstige Entschädigungen, z.B. Honorare für nebenamtliche

Lehrtätigkeit von Krankenhausmitarbeitern oder Honorare nicht

fest eingestellter Lehrkräfte, sind dem Sachaufwand der

Ausbildungsstätten (KUGr. 781) zuzuordnen.

 

6011 EURVergütungen für

Famuli

Famuli

Schülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung der

Stationen mit Pflegepersonal nicht angerechnet werden

Vorschülerinnen

Praktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art, soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnet

Taschengelder und ähnliche Zuwendungen

 

61(Aufteilung wie 6000 - 6012)

Hier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Arbeitnehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, sind als Löhne und Gehälter zu behandeln.

 

62(Aufteilung wie 6000 - 6012)

Hier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar Beiträge zu Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtungen, ferner Ruhegehälter für ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen.

Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen gehören - soweit es nicht Beihilfen und Unterstützungen sind - zu den sonstigen Personalaufwendungen.

 

63(Aufteilung wie 6000 - 6012)

 

64(Aufteilung wie 6000 - 6012)

Sonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zum

Arbeitsplatz und freiwillige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige Weihnachtsgeschenke, Jubiläumsgeschenke und -zuwendungen, Zuschuß zum Mittagessen).

 

6618Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Nr. 10 Buchstabe b zuzuordnen.

Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Aufwendungen unter dem "sonstigen medizinischen Bedarf" ausgewiesen.

 

*)

Nur für Kapitalgesellschaften.

Anlage 5

(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1067 - 1068)

Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung

90Gemeinsame Kostenstellen

900Gebäude einschließlich Grundstück und Außenanlagen

901Leitung und Verwaltung des Krankenhauses

902Werkstätten

903Nebenbetriebe

904Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses unerläßlich)

905Aus-, Fort- und Weiterbildung

906Sozialdienst, Patientenbetreuung

907frei

908frei

909frei

91Versorgungseinrichtungen

910Speisenversorgung

911Wäscheversorgung

912Zentraler Reinigungsdienst

913Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen

914Innerbetriebliche Transporte

915frei

916frei

917Apotheke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung)

918Zentrale Sterilisation

919frei

92Medizinische Institutionen

920Röntgendiagnostik und -therapie

921Nukleardiagnostik und -therapie

922Laboratorien

923Funktionsdiagnostik

924Sonstige diagnostische Einrichtungen

925Anästhesie, OP-Einrichtungen und Kreißzimmer

926Physikalische Therapie

927Sonstige therapeutische Einrichtungen

928Pathologie

929Ambulanzen

93 - 95Pflegefachbereiche - Normalpflege

930Allgemeine Kostenstelle

931Allgemeine Innere Medizin

932Geriatrie

933Kardiologie

934Allgemeine Nephrologie

935Hämodialyse/künstliche Niere (alternativ 962)

936Gastroenterologie

937Pädiatrie

938Kinderkardiologie

939Infektion

940Lungen- und Bronchialheilkunde

941Allgemeine Chirurgie

942Unfallchirurgie

943Kinderchirurgie

944Endoprothetik

945Gefäßchirurgie

946Handchirurgie

947Plastische Chirurgie

948Thoraxchirurgie

949Herzchirurgie

950Urologie

951Orthopädie

952Neurochirurgie

953Gynäkologie

954HNO und Augen

955Neurologie

956Psychiatrie

957Radiologie

958Dermatologie und Venerologie

959Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie

96Pflegefachbereiche - abweichende Pflegeintensität

960Allgemeine Kostenstelle

961Intensivüberwachung

962Intensivbehandlung

963frei

964Intensivmedizin

965Minimalpflege

966Nachsorge

967Halbstationäre Leistungen - Tageskliniken

968Halbstationäre Leistungen - Nachtkliniken

969Chronisch- und Langzeitkranke

97Sonstige Einrichtungen

970Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses nicht unerläßlich)

971Ausbildung

972Forschung und Lehre

973-979frei

98Ausgliederungen

980Ambulanzen

981Hilfs- und Nebenbetriebe

982-989frei

99frei

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.