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title: "Art 1 KfzVersNATOStatAnO"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/kfzversnatostatano/art-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/kfzversnatostatano/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# Art 1 KfzVersNATOStatAnO

I.



Tarifarten

Die Übersicht nach Anlage 2 (§ 10 Absatz 2) ist in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung nach folgenden Tarifarten zu unterteilen:













Tarifart 1 =



Tarife für Versicherungen der amerikanischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen Dienstgrad, Geschlecht, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers, Baujahrklasse des Fahrzeugs, ohne Gefahrenmerkmal Wagnisstärke.

Tarifart 2 =



Tarife wie Tarifart 1 mit Gefahrenmerkmal Wagnisstärke.

Tarifart 3 =



Tarife für Versicherungen der kanadischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen der Tarifart 1, jedoch mit Abweichungen hinsichtlich der Unterteilung nach Dienstgrad und Geschlecht des Versicherungsnehmers.

Tarifart 4 =



Tarife für Versicherungen von NATO-Truppenangehörigen, soweit sie nicht unter Tarifart 1 bis 3 fallen, mit dem besonderen Gefahrenmerkmal Alter des Versicherungsnehmers.

In den Übersichten über den Schadenverlauf nach Anlage 2 der Tarifverordnung ist in der Überschrift hinter der Angabe der Versicherungsart zusätzlich die Tarifart anzuführen.

II.



Wagnisstärke

Soweit der Tarif eine Wagnisstärke-Aufteilung vorsieht, ist sie in der Übersicht nach Anlage 2 der Tarifverordnung unter Spalte 2 entsprechend der genehmigten Einteilung einzutragen.

Entfällt das Gefahrenmerkmal Wagnisstärke, ist in Spalte 2 die Schlüsselzahl "000" einzusetzen.

III.



Besondere Gefahrenmerkmale

In der Übersicht nach Anlage 2 unter Spalte 3 sind - da eine Gliederung nach Tarifgruppen gemäß Anlage 1 Abschn. III 1 entfällt - die besonderen Gefahrenmerkmale in folgender Weise zu erfassen:

Tarifart 1 und 2

a)



Dienstgrad (Geschlecht)

0 =



für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht

1 =



Offiziere männlich

2 =



Offiziere weiblich

ohne Berücksichtigung des Familienstandes

3 =



Zivilisten männlich

4 =



Zivilisten weiblich

ohne Berücksichtigung des Familienstandes

5 =



E 8 bis E 9

6 =



E 5 bis E 7

7 =



E 4

8 =



E 1 bis E 3

Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung).

b)



Familienstand

0 =



keine Unterscheidung des Familienstandes (gilt für die Dienstgradschlüsselzahlen 2 und 4)

1 =



ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend

2 =



verheiratet.

c)



Alter des Versicherungsnehmers

1 =



unter 21 Jahre,

2 =



21 bis unter 25 Jahre

3 =



25 Jahre und älter

Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung).

d)



Baujahrklasse des Fahrzeugs

1 =



unter 5 Jahre alt

2 =



5 Jahre bis unter 10 Jahre alt

3 =



10 Jahre und mehr Jahre alt.

Tarifart 3

a)



Dienstgrad (Geschlecht)

0 =



für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht

1 =



Offiziere und Zivilisten männlich

2 =



Sergeanten

3 =



Korporäle

4 =



LAC's

Weibliche Offiziere und Zivilisten (Angestellte) sind wie Offiziere und Zivilisten männlich, verheiratet, zu behandeln.

b)



Familienstand

1 =



ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend

2 =



verheiratet.

c)



Alter des Versicherungsnehmers wie in Tarifart 1 und 2.

d)



Baujahrklasse des Fahrzeugs wie in Tarifart 1 und 2.

Tarifart 4





Alter des Versicherungsnehmers

2 =



unter 25 Jahre

3 =



25 Jahre und älter.

IV.



Schadenklassen

Das Gefahrenmerkmal der Schadenfreiheit ist in den Übersichten nach Anlage 2 nicht zu berücksichtigen. Ist die Schadenfreiheit ein Merkmal des besonderen Tarifs, ist der Bedarf für die Gewährung des Schadenfreiheits-Rabattes gesondert nachzuweisen.

V.



Summenergebnisse

Aus den Zahlenergebnissen für die kleinsten Wagnisgruppen sind folgende Summenergebnisse - sofern sie auf Grund der vorstehenden Bestimmungen Gefahrenmerkmale der einzelnen Tarifarten sind - zu bilden:

1a)



für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

1b)



für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

1c)



für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

1d)



für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

2.



für die einzelne Wagnisstärke-Gruppe

3a)



für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

3b)



für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

3c)



für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

3d)



für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

3e)



für die zusammengefaßten Gruppierungen nach dem Dienstgrad, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers (z.B. E 4, verheiratet, 21 bis unter 25 Jahre = Schlüsselzahl 722 für Tarifart 1),

für jede Baujahrklasse des Fahrzeugs innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

4.



für die einzelne Wagnis-Kennziffer

5.



für die Übersicht der einzelnen Tarifart insgesamt.

VI.



Wagnis-Kennziffern

Sofern im Tarif eines Versicherungsunternehmens die Gliederung gemäß Anlage 1 Abschnitt VII Abs. 1 der Tarifverordnung nicht vorgesehen ist, können auf Antrag die Wagnis-Kennziffern 781 unter 780 und 783 unter 782 erfaßt werden.

## Fußnoten

Art. 1 I. Kursivdruck: Jetzt § 9 V v. 5.12.1984 925-1-4

Art. 1 VI. Kursivdruck: Jetzt Anl. 1 Abschn. VI V v. 5.12.1984 925-1-4

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— Anordnung über die statistische Erfassung des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts mit NATO-Truppenangehörigen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/kfzversnatostatano/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
