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title: "§ 10 KCanG — Schutzmaßnahmen im privaten Raum"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/kcang/10"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
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# § 10 KCanG — Schutzmaßnahmen im privaten Raum

Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.

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— Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
