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title: "Art 4 KatHiLAbkFRAG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/kathilabkfrag/art-4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/kathilabkfrag/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
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# Art 4 KatHiLAbkFRAG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 15 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

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— Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Februar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/kathilabkfrag/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
