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title: "§ 45 KapResV — Löschung von Daten"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/kapresv/45"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/kapresv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
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# § 45 KapResV — Löschung von Daten

Die aufgrund dieser Verordnung von der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern gespeicherten Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung nicht mehr erforderlich sind.

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— Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/kapresv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
