---
title: "Anlage 2 KÜO — (zu § 5)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/k_o/anlage-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/k_o/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
---

# Anlage 2 KÜO — (zu § 5)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 762 - 772;

bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Formblatt









 Datum des Feuerstättenbescheides:



 Objektnummer laut Feuerstättenbescheid:





Bevollmächtigte(r) Bezirksschornsteinfeger(in) Liegenschaft:







Formblatt zum Nachweis

der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten

(§ 4 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes – SchfHwG – vom 26. November 2008, BGBl. I S. 2242)





Folgende Anlagen sind nach der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG oder nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38) jeweils an dem angegebenen Datum gekehrt, überprüft oder überwacht worden:





 Laut FeuerstättenbescheidDatum der

Arbeits-

ausführungMängel

vorhanden

ja/neinÄnderungsmitteilung/Mängelart/

Bemerkungen

(ggf. Verweis auf gesondertes Blatt)

Nr.Anlage

(Art/Standort oder Verweis auf Anhang)











Name und Anschrift des SchornsteinfegerbetriebesDie Schornsteinfegerarbeiten sind entsprechend dem Feuerstättenbescheid ordnungsgemäß durchgeführt worden.

Handwerkskammer, bei der der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist bzw. bei der die Anzeige nach § 9 EU/EWR-Handwerk-Verordnung erstattet wurde:



   Datum     Unterschrift des ausführenden Schornsteinfegers





Ausführende(r) Schornsteinfeger(in) (in Druckbuchstaben):



Gasförmige Brennstoffe







Anschrift des SchornsteinfegerbetriebesDatum der Arbeitsausführung:



[ ] Überprüfung nach § 1 KÜO

[ ] Wiederholungsmessung nach § 1 Absatz 2 KÜO

[ ] Erstmessung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV

[ ] Wiederkehrende Messung nach § 15 Absatz 3 1. BImSchV

[ ] Wiederholungsmessung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV

[ ] Wiederholungsmessung nach § 15 Absatz 5 1. BImSchV



Ausfertigung für





Name und Anschrift des Eigentümers/VerwaltersBetreiber/Aufstellungsort der Anlage:

Gebäudeteil:





Bescheinigungüber das Ergebnis der Überprüfung und Messung an einer Feuerstätte für gasförmige Brennstoffe gemäß der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG oder der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38)



Wärmeaustauscher: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., ErrichtungLeistungsbereich/Leistung bei

der Messung

Nennleistung

Brenner: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., ErrichtungBrennerartLeistungsbereich/Leistung bei

der Messung

Brennstoff

FeuerstättenartArt der Anlage

Herstellerbescheinigung nach § 6 1. BImSchV () ja () nein



Überprüfungsergebnis gemäß KÜO (✓ = in Ordnung, X = mangelhaft, – = nicht zutreffend):

Verbrennungsluft/LüftungAbgasabzug:Abgasleitung

Feuerstätte:– an der StrömungssicherungO2-Gehalt im Abgas %

– Befestigung/Abstände– in Brennerhöheunverdünnter CO-Gehaltppm

– äußerer Zustand– an anderer StelleO2-Differenz im Ringspalt %

Brenner/HeizgaswegAbgasklappeLufttemperatur im Ringspalt°C

FlammenbildVerbindungsstückDruckdifferenz im Ringspalt Pa





[ ] Folgende Mängel wurden festgestellt:[ ] Es wurden keine Mängel festgestellt.

[ ] Die Mängel stellen z. Zt. noch keine unmittelbare Gefahr dar, eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird empfohlen.

[ ] Die Mängel sind aus Sicherheitsgründen bis zum ……………… zu beseitigen.

[ ] Aufgrund der festgestellten Mängel ist eine zusätzliche Überprüfung der Feuerungsanlage erforderlich.



Messergebnis gemäß 1. BImSchV:Grenzwert für Abgasverlust   %

Wärmeträgertemperatur   °CVerbrennungslufttemperatur   °CAbgastemperatur   °C

Sauerstoffgehalt im Abgas   %Druckdifferenz   PaAbgasverlust   %

[ ] Das Messergebnis entspricht der Verordnung.Messunsicherheit   %

[ ] Das Messergebnis entspricht nicht der Verordnung, weil .....

Der Betreiber ist verpflichtet, die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an der Anlage zu treffen.

Die Messung ist bis zum …………………………………………… zu wiederholen.

Bemerkungen:



Messgeräte-Identifikationsnummer(n)









DatumUnterschrift des Schornsteinfegers   Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, oder das Messergebnis nicht der Verordnung entspricht, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsmessung erfolgen kann.Flüssige Brennstoffe







Anschrift des SchornsteinfegerbetriebesDatum der Arbeitsausführung:



[ ] Überprüfung nach § 1 KÜO

[ ] Wiederholungsmessung nach § 1 Absatz 2 KÜO

[ ] Erstmessung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV

[ ] Wiederkehrende Messung nach § 15 Absatz 3 1. BImSchV

[ ] Wiederholungsmessung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV

[ ] Wiederholungsmessung nach § 15 Absatz 5 1. BImSchV



Ausfertigung für





Name und Anschrift des Eigentümers/VerwaltersBetreiber/Aufstellungsort der Anlage:

Gebäudeteil:





Bescheinigungüber das Ergebnis der Überprüfung und Messung an einer Feuerstätte für flüssige Brennstoffe gemäß der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG oder der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38)



Wärmeaustauscher: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., ErrichtungLeistungsbereich/Leistung bei

der Messung

Nennleistung

Brenner: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., ErrichtungBrennerartLeistungsbereich/Leistung bei

der Messung

Brennstoff

FeuerstättenartArt der Anlage

Herstellerbescheinigung nach § 6 1. BImSchV  [ ] Ja   [ ]  Nein



Überprüfungsergebnis gemäß KÜO (✓ = in Ordnung, X = mangelhaft, – = nicht zutreffend):

Verbrennungsluft/LüftungBrenner/HeizgaswegVerbindungsstück

Feuerstätte:Abgasabzug:Abgasleitung

O2-Gehalt im Abgas %

– Befestigung/Abstände– in Brennerhöheunverdünnter CO-Gehaltppm

– äußerer Zustand– an anderer StelleO2-Differenz im Ringspalt%

[ ]  Folgende Mängel wurden festgestellt:Lufttemperatur im Ringspalt°C

Druckdifferenz im RingspaltPa

[ ]  Es wurden keine Mängel festgestellt.

[ ] Die Mängel stellen z. Zt. noch keine unmittelbare Gefahr dar, eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird empfohlen.

[ ] Die Mängel sind aus Sicherheitsgründen bis zum ………………………… zu beseitigen.

[ ] Aufgrund der festgestellten Mängel ist eine zusätzliche Überprüfung der Feuerungsanlage erforderlich.



Grenzwerte:RußzahlCO-Gehalt 1 300

Messergebnis gemäß 1. BImSchV:ÖlderivateKeineAbgasverlust %

Rußzahl-EinzelwerteRußzahl-MittelwertÖlderivateCO-Gehalt

Wärmeträgertemperatur  °CVerbrennungslufttemperatur  °C Abgastemperatur°C

Sauerstoffgehalt im Abgas  %Druckdifferenz  Pa Abgasverlust %

[ ] Das Messergebnis entspricht der Verordnung.Messunsicherheit %

[ ] Das Messergebnis entspricht nicht der Verordnung, weil …………………………………………………………………………………..

Der Betreiber ist verpflichtet, die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen an der Anlage zu treffen.

Die Messung ist bis zum ………………………… zu wiederholen.

Bemerkungen:



Messgeräte-Identifikationsnummer(n)









DatumUnterschrift des Schornsteinfegers  Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, oder das Messergebnis nicht der Verordnung entspricht, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsmessung erfolgen kann.Heizkessel für feste Brennstoffe







Anschrift des SchornsteinfegerbetriebesDatum der Arbeitsausführung:



[ ] Überprüfung nach § 14 Absatz 1 1. BImSchV

[ ] Messung und Überprüfung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV

[ ] Messung und Überprüfung nach § 15 Absatz 1 bzw. § 25 Absatz 4 1. BImSchV

[ ] Wiederholungsüberprüfung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV

[ ] Beratung nach § 4 Absatz 8 1. BImSchV



Ausfertigung für





Name und Anschrift des Eigentümers/VerwaltersBetreiber/Aufstellungsort der Anlage:

Gebäudeteil:





Bescheinigungüber das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38)



Feuerstätte: Hersteller, Typ, Herstell-Nr.BaujahrDatum/Jahr der Errichtung

Leistungsbereich/Nennwärmeleistung

kW

FeuerstättenbauartBeschickungsartArt der Anlage

Teillastmessung

[ ]  ja  [ ]  nein

Eingesetzte Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 (Nr.)Wärmespeicher vorhanden

[ ]  ja  [ ]  neinWärmespeichervolumen

               Liter



Ordnungsgemäßer technischer Zustand der Feuerungsanlage (§ 4 Absatz 1):[ ]  ja  [ ] nein

Vorhandenes Wärmespeichervolumen ausreichend (§ 5 Absatz 4):[ ]  ja  [ ] nein

ausreichende Höhe und Firstnähe der Schornsteinmündung (§ 19 Absatz 1 Satz 1 bis 4, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1):[ ]  ja  [ ] nein

Abstand zu Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen ausreichend (§ 19 Absatz 1 Satz 5, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2):[ ]  ja  [ ] nein

Feuerungsanlage nach Herstellerangaben für verwendete Brennstoffe (§ 4 Absatz 1) bzw. § 5 Absatz 2 und 3 geeignet:[ ] ja  [ ]  nein



Messergebnis (Werte im Abgas):KohlenmonoxidgehaltStaubgehalt

Wärmeträgertemperatur

            °CSauerstoffgehalt

       %Grenzwert (§ 5 Absatz 1 bzw. § 25 Absatz 2)g/m3g/m3

Messunsicherheit (Anlage 2 Nummer 2.3)g/m3g/m3

Abgastemperatur

            °CDruckdifferenz

       PaMesswert bezogen auf … % Sauerstoff

(Anlage 2 Nummer 2.2)g/m3g/m3

Messwert abzüglich Messunsicherheit

(Anlage 2 Nummer 2.3)g/m3g/m3



[ ] Das Ergebnis entspricht der Verordnung.

[ ] Das Ergebnis entspricht nicht der Verordnung, weil   

[ ] Die Mängel sind zu beseitigen. Danach ist bis zum …………………………………………… eine Wiederholungsüberprüfung erforderlich.

Geben Sie bitte Nachricht, sobald diese erfolgen kann (§ 14 Absatz 5).



Beratung wurde in folgenden Punkten durchgeführt

(§ 4 Absatz 8, für handbeschickte Feuerungsanlagen):

[ ] Sachgerechte Bedienung der Feuerungsanlage

[ ] Ordnungsgemäße Lagerung des Brennstoffes

[ ] Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen[ ] Feuchtegehalt im Brennstoff wurde gemessen

(§ 3 Absatz 3):

Mittelwert:     %

Sofern der Feuchtegehalt … % oder mehr beträgt, ist der Brennstoff vor der Verwendung nachzutrocknen.



Messgeräte-Identifikationsnummer(n)



Bemerkungen:









DatumUnterschrift des Schornsteinfegers Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, oder das Messergebnis nicht der Verordnung entspricht, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsüberprüfung erfolgen kann.Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe







Anschrift des SchornsteinfegerbetriebesDatum der Arbeitsausführung:



[ ] Überprüfung nach § 14 Absatz 1 1. BImSchV

[ ] Überprüfung nach § 14 Absatz 2 1. BImSchV

[ ] Überprüfung nach § 15 Absatz 2 1. BImSchV

[ ] Wiederholungsüberprüfung nach § 14 Absatz 5 1. BImSchV

[ ] Beratung nach § 4 Absatz 8 1. BImSchV



Ausfertigung für





Name und Anschrift des Eigentümers/VerwaltersBetreiber/Aufstellungsort der Anlage:

Gebäudeteil:





Bescheinigungüber das Ergebnis der Überprüfung und Beratung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV vom 26. Januar 2010, BGBl. I S. 38)



Feuerstätte: Hersteller, Typ, Herstell-Nr.Datum auf dem Typenschild

Datum/Jahr der Errichtung

Leistungsbereich/Nennwärmeleistung

kW

Feuerstättenbauart nach Anlage 4BeschickungsartArt der Anlage



Eingesetzte Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 (Nr.)



 Positive Prüfbescheinigung liegt vor (§ 4 Absatz 3 oder Absatz 5 Nummer 2)

 Offener Kamin, zugelassen nur für gelegentlichen Betrieb (§ 4 Absatz 4), oder historische Feuerstätte (§ 26 Absatz 3 Nummer 5)

 Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen vorhanden (§ 4 Absatz 5)

 Messung durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger positiv (§ 4 Absatz 5 Nummer 1)



Ordnungsgemäßer technischer Zustand der Feuerungsanlage (§ 4 Absatz 1):[ ]  ja  [ ]  nein

Feuerungsanlage nach Herstellerangaben für verwendete Brennstoffe (§ 4 Absatz 1) geeignet:[ ]  ja  [ ]  nein

Abstand der Austrittsöffnung des Schornsteins zum Dach ausreichend (§ 19 Absatz 1 Nummer 1):[ ]  ja  [ ]  nein

Abstand zu Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen ausreichend (§ 19 Absatz 1 Satz 5, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2):[ ]  ja  [ ]  nein



[ ] Das Ergebnis entspricht der Verordnung.

[ ] Das Ergebnis entspricht nicht der Verordnung, weil   

[ ] Die Mängel sind zu beseitigen. Danach ist bis zum …………………………………………… eine Wiederholungsüberprüfung erforderlich.

Geben Sie bitte Nachricht, sobald diese erfolgen kann (§ 14 Absatz 5).



Beratung wurde in folgenden Punkten durchgeführt

(§ 4 Absatz 8, für handbeschickte Feuerungsanlagen):

[ ] Sachgerechte Bedienung der Feuerungsanlage

[ ] Ordnungsgemäße Lagerung des Brennstoffes

[ ] Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen[ ] Feuchtegehalt im Brennstoff wurde gemessen

(§ 3 Absatz 3):

Mittelwert:     %

Sofern der Feuchtegehalt … % oder mehr beträgt, ist der Brennstoff vor der Verwendung nachzutrocknen.



Bemerkungen:



Messgeräte-Identifikationsnummer(n)









DatumUnterschrift des Schornsteinfegers Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, oder das Messergebnis nicht der Verordnung entspricht, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsüberprüfung erfolgen kann.Blockheizkraftwerke (BHKW), Wärmepumpen,

ortsfeste Verbrennungsmotoren und Brennstoffzellenheizgeräte







Anschrift des SchornsteinfegerbetriebesDatum der Arbeitsausführung:



[ ] Überprüfung nach § 1 KÜO

[ ] Wiederholungsüberprüfung nach § 1 Absatz 2 KÜO



Ausfertigung für





Name und Anschrift des Eigentümers/VerwaltersBetreiber/Aufstellungsort der Anlage:

Gebäudeteil:





Bescheinigungüber das Ergebnis der Überprüfung an

[ ] einem Blockheizkraftwerk (BHKW)

[ ] einem ortsfesten Verbrennungsmotor

[ ] einem Notstromaggregat

für 

[ ] einer Wärmepumpe

[ ] einem Brennstoffzellenheizgerät

[ ] …

[ ] gasförmige Brennstoffe   [ ] flüssige Brennstoffe   [ ] feste Brennstoffe

gemäß der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292) oder nach Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 3 SchfHwG



Anlagenbeschreibung: Hersteller, Typ, Herstell-Nr., Errichtung

NennleistungThermische LeistungAufstellraumRaumgröße

raumluftabhängig   [ ]  Sonstiges:

raumluftunabhängig    [ ]



Abgasanlage für

[ ] Unterdruck (N)[ ] Überdruck (P)[ ] hohen Überdruck (H)       [ ] …[ ] dicht geschweißt



Überprüfungsergebnis gemäß KÜO (✓ = in Ordnung, X = mangelhaft, – = nicht zutreffend):

Verbrennungsluft/LüftungAbgasabzug:O2-Gehalt im Abgas   %

Gerät:– am Gerätunverdünnter CO-Gehalt  ppm

– Standsicherheit– am AbgasstutzenO2-Differenz im Ringspalt   %

– äußerer Zustand– am SchalldämpferLufttemperatur im Ringspalt   °C

– AbständeVerbindungsstückDruckdifferenz im Ringspalt   Pa

SchalldämpferAbgasleitungAbgastemperatur   °C





[ ]  Folgende Mängel wurden festgestellt:[ ]  Es wurden keine Mängel festgestellt.

[ ] Die Mängel stellen z. Zt. noch keine unmittelbare Gefahr dar, eine Überprüfung durch einen Fachbetrieb wird empfohlen.

[ ] Die Mängel sind aus Sicherheitsgründen bis zum ……………… zu beseitigen.

[ ] Aufgrund der festgestellten Mängel ist eine zusätzliche Überprüfung der Feuerungsanlage erforderlich.



Messgeräte-Identifikationsnummer(n)









DatumUnterschrift des Schornsteinfegers Falls Mängel festgestellt worden sind, die innerhalb einer Frist zu beseitigen sind, geben Sie bitte Nachricht, sobald die Mängel beseitigt sind bzw. die Wiederholungsüberprüfung erfolgen kann.

---

— Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen *)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/k_o/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
