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title: "Inhaltsübersicht JVEG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/jveg/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
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# Inhaltsübersicht JVEG

Abschnitt 1

  Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte

§ 2Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung

§ 3Vorschuss

§ 4Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde

§ 4aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

§ 4bElektronische Akte, elektronisches Dokument

§ 4cRechtsbehelfsbelehrung

Abschnitt 2

  Gemeinsame Vorschriften

§ 5Fahrtkostenersatz

§ 6Entschädigung für Aufwand

§ 7Ersatz für sonstige Aufwendungen

Abschnitt 3

 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern

§ 8Grundsatz der Vergütung

§ 8aWegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs

§ 9Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher

§ 10Honorar für besondere Leistungen

§ 11Honorar für Übersetzer

§ 12Ersatz für besondere Aufwendungen

§ 13Besondere Vergütung

§ 14Vereinbarung der Vergütung

Abschnitt 4

 Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern

§ 15Grundsatz der Entschädigung

§ 16Entschädigung für Zeitversäumnis

§ 17Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung

§ 18Entschädigung für Verdienstausfall

Abschnitt 5

  Entschädigung von Zeugen und Dritten

§ 19Grundsatz der Entschädigung

§ 20Entschädigung für Zeitversäumnis

§ 21Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung

§ 22Entschädigung für Verdienstausfall

§ 23Entschädigung Dritter

Abschnitt 6

  Schlussvorschriften

§ 24Übergangsvorschrift

§ 25Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen

   

Anlage 1(zu § 9 Absatz 1 Satz 1)

Anlage 2(zu § 10 Absatz 1 Satz 1)

Anlage 3(zu § 23 Absatz 1)

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— Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
