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title: "§ 3 DVO-JuSchG — Einheitliches Verfahren"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/juschgdv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/juschgdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
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# § 3 DVO-JuSchG — Einheitliches Verfahren

Werden wegen desselben Mediums mehrere Anträge gestellt oder Anregungen eingereicht, so ist über sämtliche Anträge und Anregungen in einem einheitlichen Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden.

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— Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/juschgdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
