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title: "Anlage ITSManKflAusbV — (zu § 3 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für IT-System-Management und zur Kauffrau für IT-System-Management"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/itsmankflausbv/anlage"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/itsmankflausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
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# Anlage ITSManKflAusbV — (zu § 3 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für IT-System-Management und zur Kauffrau für IT-System-Management

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 284 - 289)



Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.

Nr.Teil des

AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte

in Wochen im

1. bis 18.

Monat19. bis 36.

Monat

1234

1Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)

a)



Grundsätze und Methoden des Projektmanagements anwenden

b)



Auftragsunterlagen und Durchführbarkeit des Auftrags prüfen, insbesondere in Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben, und den Auftrag mit den betrieblichen Prozessen und Möglichkeiten abstimmen

c)



Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen

d)



Termine planen und abstimmen sowie Terminüberwachung durchführen

e)



Probleme analysieren und als Aufgabe definieren sowie Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen

f)



Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Budgetvorgaben einsetzen

g)



Aufgaben im Team sowie mit internen und externen Kunden und Kundinnen planen und abstimmen

h)



betriebswirtschaftlich relevante Daten erheben und bewerten und dabei Geschäfts- und Leistungsprozesse berücksichtigen

i)



eigene Vorgehensweise sowie die Aufgabendurchführung im Team reflektieren und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse mitwirken12

2Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)

a)



im Rahmen der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen

b)



Bedarfe von Kunden und Kundinnen feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden

c)



Kunden und Kundinnen unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und Sachverhalte präsentieren und dabei deutsche und englische Fachbegriffe anwenden

d)



Maßnahmen für Marketing und Vertrieb unterstützen

e)



Informationsquellen auch in englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten und für die Kundeninformation nutzen3



f)



Gespräche situationsgerecht führen und Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Kundeninteressen beraten

g)



Kundenbeziehungen unter Beachtung rechtlicher Regelungen und betrieblicher Grundsätze gestalten

h)



Daten und Sachverhalte interpretieren, multimedial aufbereiten und situationsgerecht unter Nutzung digitaler Werkzeuge und unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben präsentieren2

3Beurteilen marktgängiger

IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)

a)



marktgängige IT-Systeme für unterschiedliche Einsatzbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit beurteilen

b)



Angebote zu IT-Komponenten, IT-Produkten und IT-Dienstleistungen einholen und bewerten sowie Spezifikationen und Konditionen vergleichen10



c)



technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen aufzeigen

d)



Veränderungen von Einsatzfeldern für IT-Systeme aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen5

4Entwickeln, Erstellen und

Betreuen von IT-Lösungen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)

a)



IT-Systeme zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben analysieren sowie unter Beachtung insbesondere von Lizenzmodellen, Urheberrechten und Barrierefreiheit konzeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentieren

b)



Programmiersprachen, insbesondere prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen, unterscheiden5



c)



systematisch Fehler erkennen, analysieren und beheben

d)



Algorithmen formulieren und Anwendungen in einer Programmiersprache erstellen

e)



Datenbankmodelle unterscheiden, Daten organisieren und speichern sowie Abfragen erstellen7

5Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)

a)



betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren4



b)



Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren

c)



im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-Ist-Vergleich durchführen8

6Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und

zum Datenschutz

(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)

a)



betriebliche Vorgaben und rechtliche Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz einhalten

b)



Sicherheitsanforderungen von IT-Systemen analysieren und Maßnahmen zur IT-Sicherheit ableiten, abstimmen, umsetzen und evaluieren6



c)



Bedrohungsszenarien erkennen und Schadenspotenziale unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Kriterien einschätzen

d)



Kunden und Kundinnen im Hinblick auf Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz beraten

e)



Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz prüfen6

7Erbringen der Leistungen

und Auftragsabschluss

(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)

a)



Leistungen nach betrieblichen und vertraglichen Vorgaben dokumentieren

b)



Leistungserbringung unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kontrollieren

c)



Veränderungsprozesse begleiten und unterstützen

d)



Kunden und Kundinnen in die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen einweisen

e)



Leistungen und Dokumentationen an Kunden und Kundinnen übergeben sowie Abnahmeprotokolle anfertigen

f)



Kosten für erbrachte Leistungen erfassen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten7

8Analysieren von Anforderungen an IT-Systeme

(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)

a)



Geschäftsprozesse von Kunden und Kundinnen im Hinblick auf die Anforderungen an IT-Systeme analysieren

b)



Organisationsstruktur, Informationswege und -verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Kundenunternehmens auftragsbezogen analysieren6



c)



IT-Systeme erfassen und nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit der IT-Systeme bewerten

d)



Schnittstellen und Datenbestände analysieren sowie Hilfsmittel zur Datenanalyse bereitstellen

e)



Realisierungsmöglichkeiten der Kundenanforderungen in Absprache mit den beteiligten Organisationseinheiten abschätzen und dabei Kapazitäten, Ressourcen und Termine berücksichtigen12

9Entwickeln und Umsetzen

von Beratungsstrategien

(§ 4 Absatz 2 Nummer 9)

a)



Kundenpotenzial analysieren und Kundenbeziehungen gestalten

b)



Kundenwünsche und -erwartungen mit dem eigenen Leistungsangebot vergleichen und daraus Vorgehensweisen für die Kundenberatung ableiten8



c)



Produkte und Dienstleistungen aus technischer und kaufmännischer Sicht präsentieren sowie Kunden und Kundinnen bei der Auswahl beraten

d)



Strategien der Konfliktvermeidung und im Bedarfsfall des Konfliktmanagements anwenden

e)



Kundenreklamationen im Bedarfsfall bearbeiten

f)



Kunden und Kundinnen nach Leistungserbringung beraten und unterstützen10

10Entwickeln von Konzepten

für IT-Lösungen und

Koordinieren von deren

Umsetzung

(§ 4 Absatz 2 Nummer 10)

a)



Lösungsvarianten unter Berücksichtigung fachlicher, wirtschaftlicher, arbeitsorganisatorischer, IT-sicherheitsrelevanter und rechtlicher Aspekte entwickeln und bewerten4



b)



Kosten-Nutzen-Analyse für Kunden und Kundinnen erstellen

c)



Kunden und Kundinnen hinsichtlich Lösungsmöglichkeiten unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Erweiterbarkeit und des Wartungsaufwandes beraten10



d)



Abstimmungsprozesse gestalten

e)



Umsetzung der Lösung veranlassen und koordinieren oder selbständig realisieren

f)



Systeme und Serviceleistungen bereitstellen

g)



Produktschulungen planen und durchführen

11Erstellen von Angeboten und Abschließen von Verträgen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 11)

a)



Vertragsarten und ihre rechtliche und kaufmännische Bedeutung erläutern

b)



Kosten für Eigen- und Fremdleistungen sowie Angebotspreis ermitteln

c)



Serviceleistungen mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kalkulieren2



d)



Angebote gemäß Kundenanforderung unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen, Leistungsbeschreibung und interner Vorgaben erstellen

e)



rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz und zu allgemeinen Geschäftsbedingungen, einhalten

f)



Finanzierungsarten unterscheiden und Kunden und Kundinnen über Finanzierungsmöglichkeiten beraten

g)



Vertragsverhandlungen führen und Verträge unterschriftsreif vorbereiten

h)



Ergebnisse für die nachhaltige Gestaltung der Kundenbeziehungen aufbereiten6

12Anwenden von Instrumenten aus dem Absatzmarketing und aus dem Vertrieb

(§ 4 Absatz 2 Nummer 12)

a)



Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beobachten und dabei Instrumente der Marktanalyse nutzen

b)



an der Entwicklung und Durchführung von Absatzmarketingmaßnahmen mitwirken

c)



Vertriebswege für unterschiedliche Produkt- und Zielgruppen sowie die damit verbundenen Kosten ermitteln und beurteilen

d)



Kundendaten systematisch auswerten und für die Durchführung von vertrieblichen Maßnahmen nutzen6

13Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle

(§ 4 Absatz 2 Nummer 13)

a)



Informationen des externen Rechnungswesens für Steuerungs- und Kontrollprozesse nutzen

b)



Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung unter Nutzung von branchenüblichen Kennzahlen analysieren und Schlussfolgerungen ableiten

c)



Daten für das Rechnungswesen beschaffen und aufbereiten sowie betriebliche Kennzahlen ermitteln

d)



Kosten für Eigen- und Fremdleistungen kalkulieren

e)



Instrumente des Forderungs- und Verbindlichkeits-Managements anwenden6

14Beschaffen von Hard- und Software sowie von Dienstleistungen

(§ 4 Absatz 2 Nummer 14)

a)



Bedarf an IT-Produkten und an Dienstleistungen ermitteln

b)



Produktinformationen einholen und unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten

c)



Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen, vergleichen und bewerten2



d)



Vertragsarten, insbesondere Lizenzmodelle, unterscheiden und auswählen

e)



Vertragsverhandlungen unter Berücksichtigung von Vollmachten führen

f)



Bestellvorgänge planen und durchführen sowie Lieferungen und Leistungen kontrollieren

g)



Maßnahmen bei Vertragsstörungen unter Einhaltung der rechtlichen Regelungen und betrieblichen Vorgaben ergreifen6



Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.

Nr.Teil des

AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde

Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte

in Wochen im

1. bis 15.

Monat16. bis 36.

Monat

1234

1Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)

a)



wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbildungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben

b)



den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen

c)



arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten

d)



Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären

e)



Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen und die eigenen Kompetenzen weiterentwickeln

f)



Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich relevante Informationsquellen nutzen

g)



berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen

2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)

a)



die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwischen den Geschäftsprozessen erläutern

b)



Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

c)



Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreibenwährend

der gesamten

Ausbildung





3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)

a)



Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen

b)



berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden



c)



Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d)



Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

4Umweltschutz

(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere



a)



mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

b)



für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

c)



Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

d)



Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

5Vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung

digitaler Medien

(§ 4 Absatz 3 Nummer 5)

a)



gegenseitige Wertschätzung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt bei betrieblichen Abläufen praktizieren

b)



Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anwenden und im virtuellen Raum unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter zusammenarbeiten

c)



insbesondere bei der Speicherung, Darstellung und Weitergabe digitaler Inhalte die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und Informationsverhaltens berücksichtigen

d)



bei der Beurteilung, Entwicklung, Umsetzung und Betreuung von IT-Lösungen ethische Aspekte reflektieren3

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für IT-System-Management und zur Kauffrau für IT-System-Management*

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/itsmankflausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
