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title: "Anlage ITFG — (zu § 3 Absatz 2)Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/itfg/anlage"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/itfg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
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# Anlage ITFG — (zu § 3 Absatz 2)Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 419 - 427)





Titel

FunktionZweckbestimmungSoll

2009

1 000 €Soll

2008

1 000 €Ist

2007

1 000 €

Vorbemerkung

Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG). Das Sondervermögen nimmt die erforderlichen Mittel auf. Der Fonds umfasst die Bundesmittel für Leistungen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG), die kon-junkturstützenden Maßnahmen im Bereich der Investitionen des Bundes, das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage, die Ausweitung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und die Mittel für die Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität. Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans soll ein zusätzlicher konjunktureller Impuls gegeben werden.

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99

-873Vermischte Einnahmen– 

Haushaltsvermerk

Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.

Übrige Einnahmen

162 01

-920Sonstige Zinseinnahmen– 

Haushaltsvermerk

Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.

Erläuterungen

Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem ZuInvG werden hier vereinnahmt.

221 01

-910Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn– 

Haushaltsvermerk

Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.

325 01

-920Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt21 000 000 

Erläuterungen

Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.

Ausgaben

Haushaltsvermerk

1.Die Ausgaben sind übertragbar.

§ 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.

2.Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Rahmen eines Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Schuldendienst

575 01

-920Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt4 100 000 

Haushaltsvermerk

1.Einnahmen fließen den Ausgaben zu.

2.Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

683 01

-169Aufstockung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)900 000 

Haushaltsvermerk

1.Mindestens 200 000 T€ des Ansatzes sind für Projekte in den neuen Ländern zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für Projekte in den alten Ländern verausgabt werden.

2.Aus dem Ansatz dürfen auch folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden:

Projektträgerkosten: 18 000 T€

Begleitforschung: 200 T€.

Erläuterungen

Aus dem Titel wird das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das derzeit FuE-Kooperationsvorhaben und Netzwerkprojekte in ganz Deutschland sowie einzelbetriebliche FuE-Vorhaben in Ostdeutschland fördert, aufgestockt, damit in den Jahren 2009 und 2010 auch einzelbetriebliche FuE-Vorhaben von westdeutschen Unternehmen und FuE-Einzel- und Kooperationsvorhaben von Unternehmen bis 1 000 Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland gefördert werden können.

Die Fördermöglichkeiten des bundesweiten ZIM unterstützen die Unternehmen in der gegenwärtigen Situation dabei, ihre Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsanstrengungen auf hohem Niveau fortzusetzen und ihren gewachsenen Finanzierungsbedarf zu decken. Mit der Förderung von schnell marktwirksamen und Beschäftigung sichernden Projekten wird ein wichtiger konjunktureller Impuls gegeben, der mit der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auch die künftige Wachstumsperspektive verbessert. Damit können sich die Unternehmen im globalen Wettbewerb besser behaupten.

Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

697 01

-332Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage1 500 000 

Erläuterungen

Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2 500 € und wird für Kauf und Zulassung oder Leasing und Zulassung bis maximal zum 31. Dezember 2009 gewährt.

Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Titelgruppe 01

Tgr. 01Finanzhilfen nach Art. 104 b GG für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder(10 000 000)(–)

Haushaltsvermerk

Einnahmen aus Rückzahlungen von Finanzhilfen nach dem ZuInvG aus nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln fließen den Ausgaben zu.

882 11

-873Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG6 500 000 

882 12

-873Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG3 500 000 

Titelgruppe 02

Tgr. 02Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr(2 000 000)(–)

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

Erläuterungen

Mit dem Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr setzt der Bund für Ausbau und Erneuerung von Bundesverkehrswegen (Straßen, Schienen, Wasserstraßen) und deren multimodale Verknüpfung zusätzlich 2 Mrd. € ein.

Das Programm ergänzt die mit dem Innovations- und Investitionsprogramm Verkehr gesetzten konjunkturwirksamen Impulse zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in diesem Sektor.

741 21

-721Investitionen in die Bundesautobahnen450 000 

Erläuterungen

Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:

1.die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden,

2.die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,

3.die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte,

4.die Bereitstellung zusätzlicher Parkflächen für Lkw an BAB-Parkplätzen und Rastanlagen unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner an verbessertem Lärmschutz und

5.Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesautobahnen.

741 22

-722Investitionen in die Bundesstraßen400 000 

Erläuterungen

Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:

1.die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden,

2.die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,

3.die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte und

4.Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesstraßen.

780 21

-731Investitionen in die Bundeswasserstraßen350 000 

Haushaltsvermerk

Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 000 T€ für Pilotvorhaben für innovative Techniken in der Binnenschifffahrt geleistet werden.

Erläuterungen

Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in den Verkehrsträger Bundeswasserstraßen/Schifffahrt einschließlich Planungskosten, insbesondere für:

1.die Beschleunigung laufender Maßnahmen zum Ausbau der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der Seehäfen,

2.die Netzoptimierung,

3.die Erhaltung und den Ausbau von Schleusen,

4.die Substanzerhaltung des bestehenden Bundeswasserstraßennetzes,

5.die vorgezogene Realisierung neuer Maßnahmen,

6.die Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

891 21

-832Investitionen in den Schienenverkehr700 000 

Haushaltsvermerk

1.Die Erläuterungen sind verbindlich.

2.Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 000 T€ für Pilotvorhaben für innovative Techniken im Schienengüterverkehr geleistet werden.

Erläuterungen

Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:

1.die beschleunigte Sanierung von Personenbahnhöfen (Verstärkung des Personenbahnhofsprogramms),

2.Investitionen in Bahnanlagen,

3.die Verstärkung von Investitionen in innovative Techniken am Fahrweg zur Lärm- und Erschütterungsminderung im Schienenverkehr,

4.die Verstärkung laufender und den Beginn neuer baureifer Projekte einschließlich Planungskosten,

5.die beschleunigte Einführung der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS (u. a. durch Neubau von elektronischen Stellwerken).

892 21

-839Investitionen in den Kombinierten Verkehr100 000 

Haushaltsvermerk

Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 000 T€ für Pilotvorhaben im Rahmen der Weiterentwicklung der Umschlagtechnik geleistet werden.

Erläuterungen

Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in Anlagen des Kombinierten Verkehrs einschließlich Planungskosten, insbesondere für:

1.Baukostenzuschüsse zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs an private Unternehmen,

2.Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Security) in Terminals.

Titelgruppe 03

Tgr. 03Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäuden(750 000)(–)

Haushaltsvermerk

1.Aus dem Ansatz dürfen auch große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke finanziert werden.

2.Mit den Mittel können folgende Maßnahmen grundsätzlich gefördert werden:

2.1neue Grund- und Teilsanierungen mit dem Schwerpunkt Energie-, Betriebs- und Erhaltungskostensenkung sowie CO2- und Klimakostenverminderung, soweit möglich auch mit Einsatz erneuerbarer Energien

2.2Vorziehen und Optimieren derartiger bereits geplanter Maßnahmen

2.3Beschleunigung derartiger bereits laufender Maßnahmen

2.4Finanzierungsergänzung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen

2.5im Einzelfall auch Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, soweit sie den vorstehenden Zielen entsprechen

3.Die Finanzierung oder Förderung soll auf der Grundlage folgender Kriterien (Kosten-Wirksamkeit-Analyse) erfolgen:

3.1Auftragserteilung und Baubeginn bis Ende 2010

3.2Abrechnung bis Ende 2011

3.3Umfang der künftigen Energie-, Betriebs- und Erhaltungskostenersparnis

3.4Reduzierung der Klimakosten (z. B. CO2-Einsparung)

3.5Umfang des Innovationspotentials

3.6Umfang der unmittelbar und mittelbar ausgelösten Gesamtinvestitionen

3.7Maß der Beschäftigungswirksamkeit (z. B. Höhe des Lohnanteils an den Gesamtkosten)

3.8Maß des Beitrags zur Verbesserung der Infrastruktur im Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturbereich

4.Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes ist anhand dieser Kriterien kontinuierlich zu evaluieren. Dem Haushaltsausschuss ist in regelmäßigen Abständen über die Mittelverwendung zu berichten, beginnend zum 1. Juni 2009.

558 31

-032Militärische Anlagen einschließlich kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten250 000 

711 31

-016Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten500 000 

Haushaltsvermerk

1.Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt.

Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2.Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfänger.

3.Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden.

Titelgruppe 04

Tgr. 04Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen(100 000)(–)

Haushaltsvermerk

1.Die Ausgaben sind gesperrt.

Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2.Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

836 41

-023Beteiligung an der Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbankgruppe40 000 

896 41

-023Beitrag zur Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbankgruppe60 000 

Haushaltsvermerk

Zinszuschüsse dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder (§ 44 Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden.

Titelgruppe 05

Tgr. 05Konjunkturstützende Maßnahmen im Bereich von Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts(650 000)(–)

Haushaltsvermerk

1.Die Ausgaben des Epl. 02 sind gesperrt.

Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2.Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels 554 51.

3.Die Erläuterungen sind verbindlich.

4.Mit den Mitteln dürfen grundsätzlich nur Maßnahmen im Bereich von Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts gefördert werden,

4.1die derartige bereits geplante Maßnahmen vorziehen und optimieren oder beschleunigen,

4.2die Finanzierung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen ergänzen und

4.3die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages oder den Berichterstatterinnen und Berichterstattern des Einzelplans in den Haushaltsberatungen nicht bereits abgelehnt wurden.

Erläuterungen

Die Mittel werden wie folgt auf die Einzelpläne aufgeteilt:



Bezeichnung1 000 €

Epl. 01Bundespräsident und Bundespräsidialamt 1 741

Epl. 02Deutscher Bundestag 10 768

Epl. 03Bundesrat 1 637

Epl. 04Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt10 562

Epl. 05Auswärtiges Amt36 251

Epl. 06Bundesministerium des Innern130 672

Epl. 07Bundesministerium der Justiz15 093

Epl. 08Bundesministerium der Finanzen88 436

Epl. 09Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

26 037

Epl. 10Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

17 447

Epl. 11Bundesministerium für Arbeit und Soziales7 611

Epl. 12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

37 615

Epl. 14Bundesministerium der Verteidigung226 170

Epl. 15Bundesministerium für Gesundheit10 547

Epl. 16Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

10 098

Epl. 17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

5 217

Epl. 19Bundesverfassungsgericht1 703

Epl. 20Bundesrechnungshof4 380

Epl. 23Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

2 994

Epl. 30Bundesministerium für Bildung und Forschung

5 021

Zusammen650 000



Titel

FunktionZweckbestimmungSoll

2009

1 000 €Soll

2008

1 000 €Ist

2007

1 000 €

539 59

-011Vermischte Verwaltungsausgaben- 

Erläuterungen

In diesem Titel sind alle Sächlichen Verwaltungsausgaben zu buchen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen stehen.

554 51

-032Militärische Beschaffungen226 170 

Erläuterungen

Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Leitungsnetzen geleistet werden.

711 51

-011Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten– 

712 52

-011Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten– 

811 51

-011Erwerb von Fahrzeugen– 

812 51

-011Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen423 830 

Erläuterungen

Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Leitungsnetzen geleistet werden.

Titelgruppe 06

Tgr. 06Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität(500 000)(–)

Haushaltsvermerk

1.Die Ausgaben sind gesperrt.

Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2.Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

Erläuterungen

Die Bereitstellung erfolgt über direkte Programme und KfW-Kredite, ergänzt durch einen Beitrag der Industrie in einer strategischen Allianz.

Das Programm beinhaltet folgende Bausteine:

1.Forschung und Entwicklung:

V. a. Weiterentwicklung der Batterie- und Speichertechnologie, Hybridtechnologien, Standardisierung und Modularisierung von Gesamtantriebssystemen, Netze für die Stromversorgung der Zukunft, Brennstoffzellen, Komponenten- und Materialentwicklung, Optimierung der Antriebskomponenten, effiziente und energieoptimierte Antriebe und Betriebsweisen für Schienenfahrzeuge, Kompetenzaufbau Elektromobilität und Elektrochemie, Begleitforschung.

2.Demonstration und Pilotprojekte:

V. a. Elektrofahrzeuge, Batterieproduktion und -recycling, Ladeinfrastruktur, Netzintegration, Lade- und Abrechnungsverfahren (IKT-Technologie), Feldversuche, neue Biokraftstoffe.

3.Marktvorbereitung/Marktanreizprogramme:

V. a. Vorbereitung und Unterstützung einer Markteinführung von Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen, um die für die Hersteller notwendigen Skalen- und Lernkurveneffekte zu beschleunigen; Geschäftsmodelle; Aus- und Weiterbildung.

531 61

-622Studien, Untersuchungen, Gutachten sowie Projektbegleitung30 000 

662 61

-622Zinszuschüsse im Rahmen eines Förderprogramms zu innovativen Antriebstechnologien der KfW-Förderbank50 000 

683 61

-622Innovative Mobilitätskonzepte270 000 

891 61

-622Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte im Bereich innovativer Mobilitätskonzepte150 000 

Titelgruppe 55

Tgr. 55Maßnahmen im Bereich der IuK-Technik(500 000)(–)

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

532 51

-011Kosten der Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der IT-Steuerung und IuK-Technik des Bundes300 000 

Haushaltsvermerk

1.Die Ausgaben sind in Höhe von 200 000 T€ gesperrt.

Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2.Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO bis zur Höhe von 100 Mio. € geleistet werden.

812 55

-011Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software200 000 

Erläuterungen

Aus diesem Titel können auch Ausgaben für die Errichtung von IT-Leitungsnetzen geleistet werden.

Abschluss der Anlage

Einnahmen

Steuern und steuerähnliche Abgaben

Verwaltungseinnahmen––

Übrige Einnahmen21 000 000–

Gesamteinnahmen21 000 000–

Ausgaben

Personalausgaben

Sächliche Verwaltungsausgaben330 000–

Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.476 170–

davon aus:

Gruppe 554 : Beschaffungen226 170–

Gruppe 558 : Militärische Anlagen250 000–

Schuldendienst4 100 000–

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)2 720 000–

Ausgaben für Investitionen13 373 830–

Besondere Finanzierungsausgaben

Gesamtausgaben21 000 000–

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— Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/itfg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
