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title: "§ 19 IntFamRVG — Besondere Regelungen zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/intfamrvg/19"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/intfamrvg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
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# § 19 IntFamRVG — Besondere Regelungen zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen

Die Vollstreckbarerklärung eines Titels aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens ist auch in den Fällen der Artikel 8 und 9 des Übereinkommens ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 10 Absatz 1 Buchstabe a oder b des Übereinkommens vorliegen, insbesondere wenn die Wirkungen des Titels mit den Grundrechten des Kindes oder eines Sorgeberechtigten unvereinbar wären.

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— Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/intfamrvg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
