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title: "Art 1 IMFAbkG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/imfabkg/art-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/imfabkg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
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# Art 1 IMFAbkG

Der Neufassung des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds, die der Gouverneursrat des Fonds bis zum 30. April 1976 genehmigt hat (ursprüngliche Fassung: BGBl. 1952 II S. 638; Änderungen und Ergänzungen von 1968: BGBl. 1968 II S. 1227), wird zugestimmt. Die im folgenden als Übereinkommen bezeichnete Neufassung wird nachstehend veröffentlicht.

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— Gesetz zu dem Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds in der Fassung von 1976

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/imfabkg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
