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title: "§ 1 HZvV 2"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/hzvv_2/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hzvv_2/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
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# § 1 HZvV 2

Die in der Rentenversicherung der Arbeiter oder der Rentenversicherung der Angestellten versicherten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten der Firma Röchling - Burbach Weiterverarbeitung GmbH, Völklingen/Saar, und der Firma Otto Wolff - Homburger Bau GmbH, Neunkirchen/Saar, sind in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung versichert; dies gilt nicht für Personen, die von der Versicherungspflicht in dieser Versicherung befreit sind.

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— Zweite Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hzvv_2/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
