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title: "§ 3 HStruktG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/hstruktg/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hstruktg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 3 HStruktG

*Gliederung:* Art 1

Überschreitet bei einem Dienstherrn der Anteil der planmäßig angestellten Beamten den in § 26 Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes zugelassenen Anteil der ersten Beförderungsämter, so ist nach Inkrafttreten dieses Gesetzes jede freiwerdende zweite Planstelle in eine Planstelle des Eingangsamtes umzuwandeln.

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— Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hstruktg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
