Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern
- Ausfertigungsdatum:
- 22.12.1997
- Fundstelle:
- BGBl I 1997, 3251
- Stand:
- 20120625151602
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Umsetzung
Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.
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Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.