HRFEG

Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern

Ausfertigungsdatum:
22.12.1997
Fundstelle:
BGBl I 1997, 3251
Stand:
20120625151602
Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 5

Umsetzung

Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.

Art 6

-

Art 7

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.