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title: "§ 27 HopfV 2023 — Kürzung bei verspäteter Antragstellung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/hopfv_2023/27"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hopfv_2023/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 27 HopfV 2023 — Kürzung bei verspäteter Antragstellung

Bei einem Beihilfeantrag, der nach dem in § 9 Absatz 2 festgesetzten Zeitpunkt eingereicht wird, ist die Beihilfe für jeden Verzugstag um ein Prozent zu kürzen.

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— Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hopfv_2023/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
