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title: "§ 24 HopfV 2023 — Verwaltungssanktionen bei Verstößen im Zusammenhang mit dem jährlichen Leistungsbericht"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/hopfv_2023/24"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hopfv_2023/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 24 HopfV 2023 — Verwaltungssanktionen bei Verstößen im Zusammenhang mit dem jährlichen Leistungsbericht

§ 23 ist entsprechend anzuwenden, sofern eine anerkannte Erzeugerorganisation der Bundesanstalt die für den jährlichen Leistungsbericht nach Artikel 134 der Verordnung (EU) 2021/2115 erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig übermittelt.

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— Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hopfv_2023/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
