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title: "§ 3 HolzBauSchAusbV — Struktur der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/holzbauschausbv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/holzbauschausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 3 HolzBauSchAusbV — Struktur der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf
Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin

Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer /Holz- und Bautenschützerin gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen Holzschutz oder Bautenschutz.

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— Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/holzbauschausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
