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title: "§ 23 HG 2026 — Überhangpersonal"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/hg_2026/23"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hg_2026/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 23 HG 2026 — Überhangpersonal

Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden.

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— Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hg_2026/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
